Schlechte bzw. negative Bewertung bei Google: Was Sie machen können, um diese zu entfernen / zu löschen

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Jeder verwendet heute Google, um z.B. nach etwas zu suchen, etwas zu bestellen oder auch um besuchte Orte oder genutzte Dienste zu bewerten. Da Google eine der meistgenutzten Internetseiten ist, ist der Eintrag bei Google sowie gute Bewertungen bei Google von größter Bedeutung für Unternehmen aller Art.

Bei schlechten Bewertungen auf Google ist schnelles Handeln wichtig!

Negative Google-Bewertungen können schon innerhalb kurzer Zeit spürbare Umsatzeinbußen bedeuten. Denn viele Nutzer treffen Ihre Entscheidung für oder gegen ein Unternehmen oft anhand des ersten Eindrucks, der bereits durch die bloße Sternenanzahl entsteht. Schlechte Bewertungen können somit sogar rufschädigend sein oder gar den finanziellen Ruin bedeuten! Daher ist es wichtig frühzeitig gegen Negativbewertungen vorzugehen.

Zudem ist schnelles Handeln wichtig, um die Möglichkeit zu wahren, ggf. gerichtlich eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Hierbei gilt in der Regel eine Eilfrist von einem Monat.

Welche Möglichkeiten gibt es, die negativen Bewertungen zu entfernen?

Zunächst gibt es die Möglichkeit, Google direkt zu kontaktieren und zur Löschung der jeweiligen Bewertung aufzufordern. Unserer Erfahrung nach scheitern viele Mandanten daran, die Löschung Google gegenüber richtig geltend zu machen. Google fordert für eine etwaige Löschung einer Bewertung eine saubere rechtliche Argumentation. Es empfiehlt sich daher, sich hierbei anwaltlich beraten zu lassen.

Zum anderen können Sie mithilfe eines Anwalts die entsprechenden rechtlichen Schritte zur Löschung einleiten. Hierfür muss zunächst die Zulässigkeit der jeweiligen Bewertung geprüft werden. Bei falschen Behauptungen, Schmähkritik oder vergleichbaren Fällen kann der Verfasser der Bewertung abgemahnt werden. Im weiteren Verlauf können auch gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Behalten Sie hierbei – wie bereits erwähnt - die Eilfrist von einem Monat im Hinterkopf, um ggf. eine einstweilige Verfügung beantragen zu können.

Melden Sie sich unverbindlich bei uns, wenn Sie eine schlechte Google-Bewertung bekommen haben!

Als Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie Urheber- und Medienrecht berate ich seit Jahren bundesweit in einer Vielzahl diesen Fällen. Sie können mich gerne unverbindlich für ein kostenlos Erstgespräch kontaktieren unter:

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