Schlechte Google Maps Bewertung 2024 als Hundeschule / Tiertrainer erhalten? Oftmals ist eine Löschung möglich!

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Hundeschulen und Tierträiner können auch im Jahr 2024 Negativbewertungen auf Google Maps löschen lassen


Seit mehreren Jahren bereits vertreten wir unter anderem Hundeschulen und Tiertrainerinnen und Tiertrainer in verschiedenen rechtlichen Belangen Rund um das Thema „Internet und Recht“. Ein dabei immer wichtiger werdendes Thema, welches in den letzten Jahren stark zugenommen hat ist die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Fake-Bewertungen auf Google Maps.


Die gute Nachricht: Negative Google Bewertungen von Hundeschulen / Tiertrainern auf Google Maps lassen sich oftmals löschen!


Im Bereich der Hundeschulen und Tiertrainer gibt es erfahrungsgemäß verschiedene Personengruppen, die Bewertungen hinterlassen. Ein Teil der Bewertungen (sowohl positive als auch negative Bewertungen) stammt von echten Kundinnen und Kunden. Oft stammen Bewertungen aber auch von Personen, die gar keine Kunden gewesen sind (z. B. Fake-Bewertungen).

Solche Fake-Bewertungen sind unzulässig und können mit einer entsprechenden fachkundigen Argumentation gelöscht werden.

Aber auch Bewertungen von ehemaligen Mitarbeitern sind teilweise anzutreffen und sind nach den Google Inhaltsrichtlinien für Bewertungen ebenfalls unzulässig und daher löschbar.


1. Haben Sie als Hundeschule / Tiertrainer schlechten Google-Bewertungen erhalten? 


Gerne helfen wir auch Ihre dabei, Ihre negativen Google Bewertungen löschen zu lassen!

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen sind uns sämtliche Argumente bekannt, um eine hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen  zu erzielen.


2. Nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch! 


Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir besprechen mit Ihnen in Ruhe, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen erfolgreich entfernen können.

Alternativ können Sie uns auch gerne per E-Mail (info@drnewerla.de) kontaktieren.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google bundesweit zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).


3. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Wenn auch Sie als Hundeschule / Tiertrainerin leider eine oder gar mehrere unberechtigte negative Bewertungen auf Google erhalten haben und diese dringend löschen lassen möchten:


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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