Schlüsseldienst: Überhöhte Rechnung für Türöffnung von Haustechniker Simanovics aus Duisburg erhalten?

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Haben Sie eine überhöhte Rechnung des Unternehmens Haustechniker Simanovics aus Duisburg erhalten? Hat dieses Unternehmen bei Ihnen eine Türöffnung durchgeführt und hierfür einen deutlich überhöhten Preis verlangt?

Viele Schlüsseldienste sind deutlich zu teuer! Viele Verträge sind wegen sittenwidrigen Wuchers nichtig!

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Herrn Olegs Simanovics aus Duisburg, der einem meiner Mandanten 313,37  € für eine Türöffnung in Rechnung gestellt hat. 

Der Kunde hatte nach einem Unternehmen aus seinem Wohnort Bonn gesucht und im Internet einen angeblich lokalen Schlüsseldienst gefunden. Wie sich erst später herausstellte, gab es diesen lokalen Schlüsseldienst nicht. Es handelte sich vermutlich um eine Vermittlerfirma, die den Auftrag dann an den Haustechniker Simanovics aus Duisburg weitergereicht hat.

Was darf ein Schlüsseldienst für eine Türöffnung verlangen?

Die Rechtsprechung behilft sich bei der Berechnung der angemessenen Kosten einer Türöffnung in der Regel der Preisempfehlungen des Bundesverbands Metallhandwerk aus dem Jahr 2011. Diese sind zwar nicht automatisch verbindlich, aber immer ein guter Anhaltspunkt. Auch der Bundesgerichtshof hat kürzlich bestätigt, dass eine Berechnung der angemessenen Kosten mit diesen Preisempfehlungen des Bundesverbands Metallhandwerk nicht zu beanstanden ist.

Führt man hier einen Preisvergleich durch, so kommt man zu dem Ergebnis, dass der abgerechnete Betrag um mehr als 100 % höher ist als der angemessene Betrag, der nämlich bei 150,61 € liegt.

Überschreitet der abgerechnete Preis den angemessenen Preis um 100 % oder mehr, so ist der Vertrag nichtig und der Kunde hat einen Anspruch darauf, dass ihm der gesamte gezahlte Betrag zurück gezahlt wird. 

Sollten auch Sie eine Rechnung des  Haustechniker Simanovics aus Duisburg erhalten haben, die Ihnen deutlich überhöht vorkommt, dann stehe ich Ihnen für eine Einschätzung und, sofern gewünscht, natürlich auch für eine darüber hinausgehende Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Die räumliche Entfernung zwischen Ihnen und mir spielt dabei keine Rolle. Mandate dieser Art können via E-Mail und/oder Telefon problemlos bundesweit bearbeitet werden. Rufen Sie mich gerne an oder schreiben mir eine E-Mail.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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