Schlüsselfertiges Haus

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Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, hat meist die Hoffnung, er kann zum festgesetzten Stichtag in ein fertiges Haus einziehen und es sofort benutzen. Dies ist jedoch oftmals ein Irrtum, weil in Bauverträgen nicht alles im Festpreis mit inbegriffen ist.

Hierzu informiert der Verband Privater Bauherren (VPB):

Viele Bauträger sehen zum Beispiel in ihren Verträgen die Führung der Fallrohre nur bis zur Oberkante (OK) des Geländes vor.

Mehr ist im Festpreis nicht inbegriffen. Das heißt: Die Fallrohre, die den Regen vom Dach ableiten, und eigentlich in die Kanalisation münden sollen, enden über dem Erdboden. Die Weiterführung der Rohre und deren Koppelung ans öffentliche Leitungsnetz - oder an die eigene Zisterne - muss der Hauskäufer selbst veranlassen. Er muss diese Anschlüsse beantragen, den Auftrag dazu vergeben und die Arbeiten zusätzlich bezahlen.

Das ist ärgerlich, teuer und zeitaufwändig - aber rechtlich in Ordnung, denn nur was im Vertrag steht, das muss der Bauunternehmer liefern. Sind die Anschlüsse im Vertrag und Festpreis nicht enthalten, braucht er sie auch nicht auszuführen.

Angesichts dieser und weiterer Fallstricke sollte ein Bauvertrag vor Abschluss eingehend geprüft und im Zweifel fachkundiger Rat eingeholt werden.


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