Schmerzensgeld bei verspäteter Krebsdiagnose: Welche Ansprüche hat der Patient?

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Die rechtzeitige Erkennung und Diagnose von Krebserkrankungen sind von entscheidender Bedeutung für die Gesundheit und das Leben der Patienten.

Wenn ein Arzt eine Krebserkrankung zu spät erkennt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben.


Häufig stellen sich Patienten, die sich aufgrund von Fehldiagnosen oder verzögerten Untersuchungen in dieser belastenden Situation befinden, die Frage, welche rechtlichen Schritte sie unternehmen können.


In einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22.12.2020 (Aktenzeichen: 8 U 142/18) wurde einem Witwer, dessen Frau von einer verspäteten Diagnose betroffen war, ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zugesprochen.


Hintergrund des Falls:


Eine 70-jährige Frau hatte sich im Oktober 2010 wegen undefinierbarer Schmerzen und einer Schwellung des rechten Oberschenkels bei einem Orthopäden vorgestellt. Der Arzt diagnostizierte ein Hämatom und verschrieb Schmerzmittel. Die Beschwerden hielten an, und erst Ende November wurde ein Tumor diagnostiziert und im Dezember reseziert. Der Eingriff kam zu spät, und die Patientin entwickelte Metastasen. Sie verstarb im August 2012. Ihr Witwer verklagte den Arzt auf Schmerzensgeld.


Ansprüche bei verspäteter Krebsdiagnose:


  • Bei einer verspäteten Krebsdiagnose kann der Patient Schadensersatzansprüche gemäß §§ 611, 280 Absatz 1, 249, 253 BGB geltend machen. Dies beruht auf dem Vorwurf eines ärztlichen Befunderhebungsfehlers, bei dem medizinisch gebotene Befunde nicht erhoben wurden.

  • Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn der Arzt die notwendigen Untersuchungen nicht durchführt, um eine angemessene Grundlage für die Diagnose zu schaffen.

  • In dem Beispielfall hat der Arzt offensichtlich keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um die Krankheit der Patientin korrekt zu diagnostizieren.

  • Das Gericht entschied, dass ein haftungsbegründender Zusammenhang zwischen dem Befunderhebungsfehler und den Gesundheitsschäden der Patientin besteht. Eine frühere Diagnose hätte die Überlebenschance der Patientin um 10 bis 20 Prozent verbessert.

Höhe des Schmerzensgeldes:


  • Die Höhe des Schmerzensgeldes wird auf Grundlage der Leidensdauer und -umstände der Patientin sowie ihres Alters und ihrer familiären Situation festgelegt.

  • In dem vorliegenden Fall wurde ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro für angemessen befunden.

  • Das Gericht berücksichtigte die zunehmenden Sorgen der Patientin um ihr Leben, die medizinischen Eingriffe, die sie durchmachen musste, und die leidensgeprägten letzten Monate ihres Lebens.

  • Das Schmerzensgeld dient als Ausgleich und Genugtuung für die erlittenen Schmerzen und Lebensbeeinträchtigungen.

Fazit:


Verspätete Krebsdiagnosen können schwerwiegende Folgen für das Leben des Betroffenen haben, sodass Patienten das Recht auf Schadensersatz in der Form eines Schmerzensgeldes haben, wenn ein ärztlicher Befunderhebungsfehler vorliegt.


Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Leidenswegs des Patienten und seiner familiären Situation.


Es ist wichtig, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, wenn Sie denken, dass Sie Opfer eines ärztlichen Fehlers geworden sind.


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