Schmerzensgeld: Wieso, weshalb, warum und vor allem wieviel?

  • 3 Minuten Lesezeit

Grundlagen des Schmerzensgeldanspruchs

Die Grundlage für den Schmerzensgeldanspruch findet sich in § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Nach diesem Paragraphen kann ein Geschädigter Ersatz für immaterielle Schäden verlangen, insbesondere wenn er verletzt wurde oder seine Gesundheit beeinträchtigt wurde. Dieser Anspruch auf Schmerzensgeld kommt vor allem bei Personenschäden infolge von Verkehrsunfällen, Arzthaftungsfällen oder Verletzungen durch Straftaten zur Anwendung.

Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs

Im Gegensatz zu einem Vermögensschaden, der in konkreten finanziellen Zahlen ausgedrückt werden kann, muss der immaterielle Schaden anhand von Kriterien ermittelt werden. Dieser Schaden betrifft in erster Linie Rechtsgüter, deren Wert sich nicht monetär beziffern lässt, wie beispielsweise die Gesundheit, persönliche Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung. Gemäß dem Gesetz soll in Fällen, in denen eines dieser Rechtsgüter verletzt wurde, eine angemessene finanzielle Entschädigung erfolgen.

Doppelfunktion des Ersatzanspruchs

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) betont, dass bei der Ermittlung des Schmerzensgeldes alle Umstände berücksichtigt werden müssen, die den Fall prägen. Der Anspruch auf Schmerzensgeld hat eine Doppelfunktion. Er dient nicht nur dazu, den immateriellen Schaden auszugleichen (Ausgleichsfunktion), sondern soll auch dem Geschädigten Genugtuung für das verschaffen, was ihm durch den Schädiger widerfahren ist. Dabei wird das Verschulden des Schädigers berücksichtigt, wobei vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldanspruchs führen kann.

BGH, Urteil vom 08.02.2022, VI ZR 409/19

Der BGH hat in einem Fall von Arzthaftung entschieden, dass, obwohl bei ärztlicher Behandlung das Bestreben des Arztes, dem Patienten zu helfen, im Vordergrund steht, grob vorsätzlich begangene Behandlungsfehler im Hinblick auf die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgelds berücksichtigt werden sollten.

Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes

Die Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs steht in der Regel im Zeichen der Ausgleichsfunktion. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Entschädigung für körperliche Schmerzen, sondern es werden auch psychische und physische Belastungen durch den Unfall und die anschließende Behandlung berücksichtigt, ebenso wie der Verlust an Lebensfreude und Lebensqualität.

Die richtige Ermittlung des Schmerzensgeldes

Die wesentlichen Kriterien, die bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden sollen, umfassen die Intensität, Dauer und Heftigkeit der Schmerzen und Leiden, physische und psychische Beeinträchtigungen sowie soziale Belastungen, die aus dem Unfall resultieren. Diese Faktoren werden in einer Gesamtbetrachtung gewichtet. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der individuellen Beeinträchtigung des Lebens. Die Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich oft an vergleichbaren Fällen in der bisherigen Rechtsprechung.

Die taggenaue Berechnung des Schmerzensgeldes

Aufgrund der variablen Bemessung des Schmerzensgelds in der gerichtlichen Praxis, die oft schwer vergleichbar ist, haben Experten und Fachanwälte im Personenschadenrecht die taggenaue Berechnung entwickelt. Dieses System soll eine gleichmäßige und transparente Berechnung ermöglichen.

BGH, Urteil vom 15.02.2022, VI ZR 937/20

In einem Fall, in dem das Oberlandesgericht Frankfurt die taggenaue Berechnung angewandt hatte, entschied der VI. Zivilsenat des BGH, dass diese Berechnung nicht angemessen war. Sie berücksichtigte nicht ausreichend die wesentlichen Faktoren, die der BGH in seiner Rechtsprechung hervorgehoben hatte. Die taggenaue Berechnung nach Tagen spiegelte nicht die individuelle Verletzung oder Beeinträchtigung wider, und allein die Dauer der Behandlung war kein ausreichendes Kriterium.

Haben Sie Fragen zum Thema Schmerzensgeld? Rufen Sie uns gerne unverbindlich in einer unserer Kanzleien an. Der zuständige Rechtsanwalt steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere allgemeine Informationen zum Schmerzensgeld finden Sie auf unserem Blog zum Thema und auf unserem Projekt www.recht-und-rat.info.

Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stephan Steinwachs

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten