Schneeballsystem bei der deutschen Lichtmiete

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Anleger der Deutsche Lichtmiete müssen befürchten ihr investiertes Kapital zu verlieren. Über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG und weiteren Konzerngesellschaften wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die Geschäftsführung hat am 30.12.2021 Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt.

Wegen des Verdachts der Untreue und des Anlagebetrugs hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg am 08.12.2021 die Geschäftsräume des Unternehmens wegen Betrugsverdachts durchsucht. Die verantwortlichen Personen werden verdächtigt, weitere Anleihen platziert und Anlegergelder angenommen zu haben, obwohl das Geschäftsmodell nicht tragfähig war.

Die Deutsche Lichtmiete AG hat Investments mit einem Volumen von rund € 200 Mio. imitiert. Hiervon entfällt ein Volumen von € 120 Mio. auf folgende börsennotierte Inhaberschuldverschreibungen:

  • EnergieEffizienzAnleihe 2022 (A2G9JL)
  • EnergieEffizienzAnleihe 2023 (A2NB9P)
  • EnergieEffizienzAnleihe 2025 (A2TSCP)
  • EnergieEffizienzAnleihe 2027 (A3H2UH)

Die Anleihen sind entsprechend ihrer jeweiligen Bezeichnung zwischen 2022 und 2027 zur Rückzahlung fällig. Aufgrund der Insolvenz der Unternehmen müssen Anleger befürchten, ihr eingesetztes Kapital vollständig zu verlieren.

Um die Verluste möglichst gering zu halten, sollten Anleger ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anmelden und ihre Rechte geltend machen. Daneben ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Anlagevermittler bestehen und ob Wirtschaftsprüfer, welche falsche Ergebnisse der Lichtmiete testiert haben, in die Haftung genommen werden können. Weiter können deliktische Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder, den Aufsichtsrat oder Hintermänner geltend gemacht werden.

Johst Richter Rechtsanwälte sind auf die Vertretung von Anlegern spezialisiert, die durch Untreue oder Betrug ihr Geld verloren haben. In der Vergangenheit ist es uns in anderen Großschadensfällen gelungen, neben der jedem Anleger zustehenden Insolvenzquote erhebliche Gelder für unsere Mandanten durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Verhängung von Arresten zurückzuholen. Unsere Kanzlei verfügt über die Expertise und die erforderlichen Mittel. Wir treffen schnell und zielgerichtet sämtliche rechtliche Maßnahmen, um das Maximum für Sie herauszuholen. Rufen Sie uns an. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos.


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