Schockrechnung von „Deutsches Firmenregister" (DR Verwaltung AG) zu www.ustid-nr.de

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Firma „Deutsches Firmenregister zur Erfassung inkl. USt-IdNr" (DR Verwaltung AG) aus Bonn verschickt vermehrt an Gewerbetreibende eine sehr behördlich aussehendes Formular zur „Erfassung von gewerblichen Firmendaten“.

Das Schreiben ist eng beschrieben und erscheint wie ein behördliches Formular, in denen man seine Firmendaten überprüfen soll. Im unteren Teil des Fließtextes wird jedoch sehr versteckt ausgeführt, dass die Veröffentlichung jährlich 398,88 EUR netto kostet und ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren geschlossen wird.

Wenn man dieses Formular nun unterschrieben zurücksendet, weil man diesen versteckten Teil nicht gelesen hat, erhält man nach kurzer Zeit eine Rechnung über knapp 950€ brutto.

Jetzt ist schnelles Handeln wichtig: Der sicherste Weg ist kurzfristig einen Anwalt zu beauftragen, der Ihre rechtlichen Interessen vertritt. Falls Sie es selbst versuchen wollen, schicken Sie ein Schreiben an die „DR Verwaltung AG“, in dem Sie die Anfechtung und hilfsweise die Kündigung erklären. Erklären Sie in dem Schreiben Ihre Gründe für die Anfechtung, wie z. B. dass Sie sich nicht bewusst waren einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Versenden Sie das Schreiben entweder per Fax (mit Sendebericht) oder per Einschreiben mit Rückschein.

Die DR Verwaltung AG wird dies erfahrungsgemäß jedoch nicht akzeptieren und die Forderung weiterhin geltend machen und auch Inkassounternehmen beauftragen. Unserer Kenntnis nach gibt es zu den aktuellen „Formular-Angeboten“ noch keine Urteile.

Uns liegen zudem mehrere anwaltliche Mahnschreiben von Rechtsanwalt Schiemann aus Köln („Rechtsanwaltskanzlei am Dom“) vor. Falls man das Schreiben nicht beachtet erhält man von diesem kurz darauf von diesem ein Angebot, in welchem auf 50 % der Forderung verzichtet wird. Man müsse nur noch ca. 278,76 € bezahlen. Aber Vorsicht: Wenn man das Angebot annimmt, ist die Sache nicht erledigt! Das Schreiben ist nämlich so formuliert, dass von der Einigung nur die „fällige Forderung“ umfasst ist. Auf Deutsch: In einem Jahr erhalten Sie dann eine weitere Rechnung über den zweiten Jahresbeitrag in Höhe von 474,67 €! Mehr Informationen finden Sie hier in unserem aktuellen Rechtstipp

Falls Sie rechtliche Hilfe benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

www.kanzlei-hufschmid.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Hufschmid

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten