Abo: Firmenregister – Citylister.de und Branchenbuch.online der GG Media Inc. Ltd.

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Nach Anruf Abo? citylister.de und branchenbuch.online (GG Media Inc. Ltd) = kostspieliger Eintragung in ein Firmenregister!

Welche Masche steckt dahinter?

Citylister.de und branchenbuch.online sind online Firmenverzeichnisse. Das Impressum verweist jeweils auf die Zugehörigkeit zur GG MEDIA INC. LTD in London (Director = Ricardo Günther). 

Beide Seiten sind nahezu identisch aufgebaut und auch die Masche ist bei beiden gleich. Auf der Homepage heißt es bei citylister.de und bei branchenbuch.online wortgleich u. a.: „Citylister.de (bzw. branchenbuch.online) ist das Businessportal für alle, die mehr aus ihrer Selbstständigkeit machen wollen. Egal ob Hersteller, Dienstleister oder Händler. Citylister.de (bzw. branchenbuch.online) hilft dir bei der Verbreitung deiner Firmendaten und optimiert deine Auffindbarkeit im Internet, belegt durch zufriedene Kunden in ganz Deutschland.“

Betroffene Unternehmer und Selbstständige werden derzeit vermehrt angerufen und in ein Gespräch verwickelt. Das Telefonat wird dabei aufgezeichnet. Hier sollte Ihnen bewusst sein, dass Tonbandmitschnitte zu Beweiszwecken beispielsweise eines etwaigen Vertragsschlusses genutzt werden können. So könnte ein geäußertes „Ja“ als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet werden.

Von dem Vertrag über den Firmeneintrag erfahren die Meisten erst wenn sie nach dem Telefonat die erste Rechnung in Händen halten, wie uns Betroffene berichten.

Ausweislich der AGB auf citylister.de und branchenbuch.online beträgt die Mindestlaufzeit eines derartigen Abos 12 Monate und verlängert sich jeweils automatisch, wenn man nicht rechtzeitig mindestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt. Dabei wird die Preisvereinbarung jeweils telefonisch vereinbart, die Preise können somit variieren. Meistens liegen die Preise jedoch nicht unter 600,- Euro. 

Auch erscheint es vorliegend als fraglich, unter welchen Umständen die GG MEDIA INC. eine Kündigung zu „akzeptieren“ scheint. 

Zahlt man die Rechnung nicht, droht die Einschaltung eines Inkassounternehmens, wodurch weitere, erhebliche Kosten entstehen können. Auch ist die Einschaltung einer Inkasso-Kanzlei, welche dann für die GG MEDIA INC. tätig wird, vorliegend durchaus gegeben.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Zahlen Sie keinesfalls die Rechnung ungeprüft.

Es bestehen bereits erhebliche Zweifel an einem wirksamen Zustandekommen des behaupteten Vertrages. Dies müsste die GG Media Inc. Ltd. z. B. durch entsprechende Beweise belegen. Zudem gilt es zu prüfen, ob sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen. Dies ist nur der Fall, wenn Sie zuvor eine Einwilligung beispielsweise im Rahmen eines Gewinnspiels abgegeben haben, andernfalls handelt es sich um einen sogenannten unerlaubten „Cold Call“. Insoweit könnte Ihnen zukünftig ein Unterlassungsanspruch gegen die Firma zustehen, welcher diese bei weiteren Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe an Sie verpflichten würde.

Wir prüfen, wie Sie sich schnellstmöglich durch Kündigung oder Anfechtung von diesem (vermeintlichen) Vertrag lösen können.

Auch prüfen wir, ob Sie eigene Ansprüche gegen die GG MEDIA INC. geltend machen können.

Wir helfen Ihnen!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen und derartige Verträge erfolgreich anfechten.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: Oktober 2019




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