Deutsches Firmenregister der DR Verwaltung AG Bonn, ustid-nr.de

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Die DR Verwaltung AG aus Bonn betreibt ein „Deutsches Firmenregister“ unter www.ustid-nr.de und führt Gewerbetreibende mit einem Trickformular in die Irre.

Die DR Verwaltung AG aus Bonn

Die DR Verwaltung AG aus Bonn (Geschäftsführer Serdal Congar) ist zwar erst im Jahre 2015 als DR Verwaltung AG ins Handelsregister Bonn eingetragen worden, sie ist jedoch aus der DBP Verlag AG hervorgegangen, die in der Vergangenheit bereits durch die Versendung von Trickformularen aufgefallen ist. Die DR Verwaltung AG gibt auf ihrer Website an, dass sie Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu einer Internetpräsenz und zur Kundengewinnung geben möchte. Auf welchem Weg das geschieht, verschweigt die DR Verwaltung AG jedoch.

Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung

Das Portal „Deutsches Firmenregister“ verspricht vom Namen her zunächst Seriosität und verleiht dem Portal „Deutsches Firmenregister“ einen offiziellen Anstrich. Betrachtet man jedoch das Trickformular „Deutsches Firmenregister“, findet sich im Kleingedruckten ein Passus, dass bei Unterschrift ein Jahresbeitrag von 393,88 € zzgl. MwSt. für die Veröffentlichung der Firmendaten im Portal „Deutsches Firmenregister“ fällig wird. Aus den umseitig abgedruckten AGB ergibt sich, dass eine Veröffentlichung beim „Deutsches Firmenregister“ eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren beinhaltet.

Deutsches Firmenregister: Rechnung der DR Verwaltung AG

Unterschreibt man das Formular des Portals „Deutsches Firmenregister“, erhält man postwendend eine Rechnung der DR Verwaltung AG, in welcher der Beitrag des ersten Jahres gefordert wird. Auch die Rechnung der DR Verwaltung AG hat eine ähnliche Aufmachung wie das Trickformular des Portals „Deutsches Firmenregister“.

Deutsches Firmenregister: Wehren Sie sich gegen die DR Verwaltung AG

Wir raten unseren Mandanten, keinesfalls die von der DR Verwaltung AG verschickte Rechnung für das Portal „Deutsches Firmenregister“ zu zahlen, sondern sich mit unserer Hilfe dagegen zu wehren. Hier gibt es die folgenden Handlungsmöglichkeiten:

Fall 1:

Sie haben ein Formular von dem Portal „Deutsches Firmenregister“ zugesandt bekommen und möchten sich dagegen zur Wehr setzen?

Die Zusendung solcher Formulare müssen Sie nicht dulden, da sie einen Eingriff in Ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Wir helfen Ihnen das Zusenden zu unterbinden – bereits in zahlreichen anderen Fällen haben wir erfolgreich einstweilige Verfügungen erwirkt.

Fall 2:

Sie haben das Formular „Deutschen Firmenregister“ bereits unterschrieben und erhalten nun regelmäßig Rechnungen und Mahnungen?

Mit unserer Hilfe erreichen Sie, dass die geltend gemachten Forderungen mittels einer negativen Feststellungsklage abgewehrt werden.

Fall 3:

Sie haben die Rechnung für die Eintragung im Portal „Deutsche Firmenregister“ bereits bezahlt?

Kein Grund zur Sorge – verklagen Sie die DR Verwaltung AG auf Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge und auf Feststellung, dass auch für die folgenden Jahre keine Ansprüche gegen Sie bestehen.

Weitere Informationen halten wir auch auf unserer Website für Sie bereit: http://www.ll-ip.com/aktuelles/deutsches-firmenregister-ustid-nr-dr-verwaltung-ag-bonn



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