Schon wieder eine Abmahnung von T. & D. Versand GbR durch die Fareds Rechtsanwälte | ODR-Plattform

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Der Abmahner

Eine hohe Anzahl Abmahnungen erreichte uns kürzlich von der T. & D. Versand GbR. Das Unternehmen verkauft Drucker und passendes Zubehör auf eBay und lässt derzeit über die Hamburger Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds abmahnen.

Der Vorwurf

Aufgrund eines fehlenden Hyperlinks zur OS-Plattform der EU wird ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2, 31 UWG gerügt.

Die Forderung

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollen die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,02 € übernommen werden (Streitwert 10.000 €).

Unsere Einschätzung

Die Verpflichtung zur Einfügung eines Hyperlinks für jeden Onlinehändler folgt aus der ODR-Verordnung der EU und soll der außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Unternehmer und Verbraucher dienen. 

In diesem Zusammenhang werden Gewerbetreibenden, insbesondere Händlern, online bestimmte Pflichten bzgl. der Verbraucherinformation auferlegt. Gerichte sind bislang einheitlich der Auffassung, dass ein Fehlen des Links einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen soll.

Die uns vorliegende Abmahnung könnte jedoch rechtsmissbräuchlich sein, da der Abmahner wortgleiche Abmahnungen in hoher Anzahl verschickt hat.

Unser Rat 

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht, sondern lassen Sie diese durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Ihren Gunsten modifizieren. Anderenfalls ist die Geltendmachung der enthaltenen Vertragsstrafe gegen Sie sehr wahrscheinlich. Außerdem sollte auch die geforderte Summe nicht vor anwaltlicher Beratung gezahlt werden. 

Sprechen Sie uns gerne an und wir beraten Sie bereits im Rahmen unserer unverbindlichen, kostenfreien Ersteinschätzung.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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