Schon wieder eine PKV-Beitragserhöhung? Jetzt auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen!

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PKV Beitragserhöhungen unrechtmäßig Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing

Sind Sie privat krankenversichert und haben schon wieder eine PKV-Beitragserhöhung erhalten? Dann sollten Sie diese auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Denn viele private Krankenversicherer haben ihre Kunden in der Vergangenheit nicht ausreichend über die Gründe der PKV-Beitragserhöhungen informiert. In diesem Fall sind die Tariferhöhungen unwirksam, sodass PKV-Kunden zu viel gezahlte Beiträge von ihrem Versicherer zurückfordern können. 

Alle Jahre wieder flattert privat Krankenversicherten eine Beitragserhöhung ihrer PKV ins Haus. So haben Versicherte teilweise mit Erhöhungen im zweistelligen Prozentbereich zu kämpfen, was die PKV schnell zur Kostenfalle macht. Aber ist die Erhöhung der Beiträge auch rechtens? »Privat Krankenversicherte haben die Möglichkeit, die PKV-Beitragserhöhungen prüfen zu lassen«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing.  

»Der BGH hat bereits am 19.12.2018 (Az: IV ZR 255/17) klargestellt, dass die Frage einer ordnungsgemäßen Begründung im Erhöhungsschreiben gerichtlich überprüfbar ist und PKV-Kunden bei nicht ausreichender Begründung zu viel gezahlte Prämien zurückverlangen können. Somit müssen die Versicherer über die maßgeblichen Gründe der Erhöhung informieren, allgemein gehaltene Informationen zur Beitragsanpassung reichen laut § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht aus.« 

Überprüfbar sind private Krankenvollversicherungsverträge samt Beihilfetarife, Verträge zur Krankentagegeldversicherung und auch Standardtarife. Betroffene PKV-Kunden können zu Unrecht gezahlte Beiträge einschließlich Zinsen zurückfordern. Darüber hinaus können sie die Fortsetzung des Vertrages mit der alten Prämie fordern, die vor unrechtmäßiger Erhöhung gezahlt wurde.  

Aber für welchen Zeitraum gelten die Rückforderungen? »Privat Krankenversicherte können die Verträge mindestens 3 Jahre rückwirkend prüfen lassen, höchstens hingegen 10 Jahre rückwirkend«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »Der BGH hat zum Thema PKV-Beitragserhöhungen bereits in weiteren Urteilen entschieden (16.12.2020: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19; 17.11.2021: IV ZR 113/20; 09.02.2022: IV ZR 337/20 und zuletzt 22.06.2022: IV ZR 253/20), jedoch ist die Verjährungsfrage noch nicht vollständig geklärt.« 

Aber müssen PKV-Kunden aufgrund der Beitragsrückforderung langfristig mit höheren Kosten rechnen? »Jede private Krankenversicherung kann nur dann Beiträge anpassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vorliegen«, so Rechtsanwalt Dreschhoff weiter. »Also sind etwaige Verluste des Unternehmens – etwa durch Rückzahlungen wegen unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen –, kein Faktor, der das Versicherungsunternehmen nach der geltenden Rechtslage dazu berechtigt, etwaige Fehlbeträge auf die Beiträge des Versicherungskollektivs aufzuschlagen. Auch eine Leistungskürzung oder gar Rauswurf aufgrund der Rückforderung ist nicht zulässig.« 

Sind auch Sie privat krankenversichert? Als Verbraucherkanzlei bieten wir Ihnen an, die Berechnungsgrundlagen für PKV-Beitragserhöhungen vor Gericht überprüfen zu lassen und gegebenenfalls zu viel bezahlte Beträge zurückzufordern. Alles, was Sie tun müssen, ist, Ihre Unterlagen bei uns einzureichen – den Rest erledigen wir für Sie. Melden Sie sich einfach unter www.baumeister-rosing.de/pkv an und prüfen Sie kostenfrei, ob Ihre PKV betroffen ist. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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