Schreiben der 1N Telecom GmbH

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Zahlreiche Anschlussinhaber werden aktuell von der 1N Telecom GmbH angeschrieben. Es geht um den Abschluss eines neuen Festnetztarifs. 


Die 1N Telecom GmbH kontaktiert aktuell Anschlussinhaber mit Werbepost. Die Schreiben sind persönlich adressiert und enthalten auch die Rufnummer des aktuellen Festnetzanschlusses. Die 1N Telecom GmbH wirbt für einen neuen Tarif. Die Anschlussinhaber sollen im beigelegten Formular die Kontodaten eintragen und unterschreiben. Dann würde auch der bestehende Vertrag beim bisherigen Anbieter gekündigt und die Mitnahme der Rufnummer (Portierung) in den neuen Vertrag eingeleitet.


Zahlreiche Mandanten haben sich an mich gewandt, weil sie die Schreiben für Briefe der Deutschen Telekom hielten und davon ausgingen, mit der Bestätigung lediglich den bestehenden Tarif zu wechseln. 


Was ist zu tun, wenn Anbieterwechsel nicht gewollt ist?


Betroffene, die bei solchen Schreiben davon ausgegangen sind, von ihrem bestehenden Anbieter angeschrieben worden zu sein und auch keinen Neuvertrag abschließen wollten, haben nun folgende Möglichkeiten:


           1. Widerruf

Da es sich bei der vorliegenden Vorgehensweise um einen sog. Fernabsatzvertrag handelt, kann der Abschluss des Tarifes noch 14 Tage lang widerrufen werden. 


           2. Mitteilung an den ursprünglichen Anschlussanbieter

Teilen Sie ihrem aktuellen Anbieter mit, dass sie eine Portierung nicht wünschen, ggf. bereits eingeleitete Portierungen wieder rückgängig gemacht werden sollen. 


           3.Widerspruch der Verarbeitung der personenbezogenen    
              Daten

Falls Sie in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehung mit der 1N Telecom GmbH hatten, ist diese Art der personalisierten Werbung per Post in der Regel unzulässig. Sie sollten daher der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen und die Auskunft beantragen, wie die 1N Telecom GmbH an ihre Daten gelangt ist. 


Rechtsfolge


Konnte der Vertrag nicht mehr wirksam rückgängig gemacht werden, könnte die 1N Telecom GmbH ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen. Die gilt auch für den Fall, dass Sie Ihrer folgenden Zahlungsverpflichtung für die kommenden monatlichen Gebühren nicht nachkommen. 



Sind Sie auch betroffen?


Kontaktieren Sie mich gern und lassen Sie sich zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten. 





Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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