Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors und Dassault Systèmes wg. Nutzung der CAD-Software SOLIDWORKS

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Erneut liegt uns ein Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors vor, die für die Dassault Systèmes SolidWorks Corporation eine unberechtigte Nutzung der CAD-Software SOLIDWORKS behauptet und verfolgt. Über solche und ähnliche Schreiben der CJCH Solicitors bzw. der Dassault Systèmes haben wir bereits in der Vergangenheit des Öfteren berichtet, vgl. u. a.

Auch vorliegend wird -sehr unüblich- das erste Anschreiben, das von der Kanzlei CJCH Solicitors erstellt worden ist, von der Firma Dassault übergeben. In dem kurzen Anschreiben der Dassault Systèmes heißt es dabei: „Sie werden in den nächsten Tagen direkt von uns kontaktiert und haben Gelegenheit mit uns den Verdacht zu verifizieren“. Es muss nicht ausgeführt werden, warum der Angeschriebene diese „Gelegenheit“ nicht nutzen sollte, vielmehr rechtlichen Beistand suchen sollte.

In dem beigefügten Schreiben von CJCH Solicitors wird zunächst darauf hingewiesen, dass sämtliche Rechte an der Software bei der Dassault Systèmes liegen würden. Man habe festgestellt, dass das angeschriebene Unternehmen keine Lizenz/Berechtigung für die Nutzung der Software besitzen würde. Es handele sich folglich um eine Urheberrechtsverletzung, daher stünden der Dassault Systèmes unter anderem Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz und Kostenerstattung zu. Am Ende des einseitigen Schreibens wird angeboten, weitere Details „zur besseren Beurteilung des Verdachts“ mitzuteilen. Eine Frist wird hier noch nicht gesetzt.

Kommt der Angeschriebene auf das Angebot zurück, erhält er eine kurze tabellarische Übersicht, in welcher u. a. die MAC-Adresse, Domainname sowie Nutzungs-Start- und Enddatum angegeben ist. Mit diesem Schreiben wird nun auch eine Frist gesetzt, allerdings in höflicher Form als Bitte um Stellungnahme.

Letztlich geht es Dassault Systèmes erfahrungsgemäß vor allem um eine „Nachlizenzierung“, d. h. um Geld. Unserer bisherigen Erfahrung nach bewegen sich die Forderungen hier im fünfstelligen Bereich. Das eher zurückhaltend formulierte Schreiben, in welchem eher Bitten als Ansprüche formuliert werden, sollte daher nicht täuschen: Es handelt sich hier um die Vorbereitung von hohen Zahlungsforderungen.

Wie sollte man nach Erhalt eines solchen Schreibens von CJCH Solicitors und Dassault Systèmes reagieren?

Wir sehen das Vorgehen das Vorgehen der Dassault Systèmes aus unterschiedlichen Gründen sehr kritisch und raten davon ab, den Forderungen ohne Weiteres nachzukommen. Insbesondere raten wir auch von einer eigenen Kontaktaufnahme ab. Auch das angekündigte Gespräch sollte man selbst nicht führen. Letztlich handelt Dassault Systèmes hier selbstverständlich keineswegs altruistisch sondern versucht Informationen zu erhalten, die für die nachfolgende Zahlungsforderung hilfreich sind. Einmal erteilte Auskünfte sind nicht mehr rückgängig zu machen. Auch angesichts der drohenden hohen Forderungen raten wir dazu, von Beginn an einen mit der Materie vertrauten (Fach) Anwalt aufzusuchen und sich hier beraten und vertreten zu lassen.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie im Urheberrecht bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Die Schreiben und Forderungen der Dassault Systèmes sind uns seit 2016 bekannt. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Schreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage.


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