Schreiben von der Burberry Limited und CBH Rechtsanwälten wegen Burberry-Check-Marke erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit einiger Zeit erreichen uns immer wieder Abmahnungen und Schreiben von der Burberry Limited und CBH Rechtsanwälten in Bezug auf die Marke „Burberry-Check“. 

Vorab: Wenn Sie eine von der Burberry Limited und CBH Rechtsanwälten wegen der angeblichen Nutzung des Burberry-Check Musters erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht nutzen. Hierzu senden Sie uns einfach die Abmahnung bzw. das Schreiben der CBH Rechtsanwälte via E-Mail oder Fax. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Abmahnung von der Burberry Limited und CBH Rechtsanwälten wegen Burberry-Check Marke – was nun?

Wir kennen die Abmahnung und den Gegner bereits und vertreten bundesweit in markenrechtlichen Auseinandersetzungen. Wir haben dementsprechend bereits über diese Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrecht-abmahnung-von-burberry-ltd-durch-cbh-rechtsanwaelte_116201.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnung-der-burberry-limited-und-cbh_116250.html

Wenn Sie eine Abmahnung wegen der angeblichen Verletzung der Marke „Burberry-Check“ erhalten haben, sollten Sie zunächst unsere Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren.
  • Fristen einhalten.
  • Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
  • Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben.

Was wollen die Burberry Limited und CBH Rechtsanwälten im Rahmen der Abmahnung von mir?

In der uns erneut vorliegenden Abmahnung fordern Burberry Limited und CBH Rechtsanwälte von den Abgemahnten die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung aus einem Streitwert von 150.000 €. 

Der Abgemahnte soll zudem Auskunft erteilen und sich strafbewehrt verpflichten, den Inhalt der Abmahnung zu verbreiten und/oder zu veröffentlichen. Fest steht: Der Abgemahnte ist sicherlich nicht verpflichtet, nicht über die Abmahnung zu sprechen und/oder sich entsprechenden Rat einzuholen. 

Wir halten eine entsprechende Forderung in Unterlassungserklärungen für unbegründet. Auch die Unterlassungsansprüche sind in markenrechtlichen Auseinandersetzungen meist nicht so eindeutig wie sie in der Abmahnung dargestellt werden.

Unsere Leistung im Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Dr. Oliver Wallscheid, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht in Münster


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