Schroeder Logistik Investment Fonds 1 und 2 - Portfolioverkauf und Schließung beschlossen

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Die seit Ende 2008 dauernde Krise der Containerschifffahrt macht nicht nur den Schiffsfonds selbst zunehmend Schwierigkeiten sondern hat nun auch Containerfonds erreicht.

Sinkende Charterraten, mangelnde Auslastung aufgrund von Überkapazitäten sowie der damit verbundene Wertverfall der Container führen auch dort zu wirtschaftlichen Problemen. Wie nun von der Treuhänderin mit Schreiben vom 02.12.2013 mitgeteilt wurde haben die Anleger der vom Hamburger Emissionshaus Schroeder & Co in den Jahren 2007 und 2008 aufgelegten Fonds Schroeder Logistik Investment Fonds (SLI) 1 und 2 den Verkauf des kompletten Fondsportfolios sowie die vorzeitige Auflösung der Fonds beschlossen.  Es handelt sich dabei um insgesamt mehr als 100.000 Container, für die nun ein Investor gesucht wird.

Den Anlegern des Fonds SLI 2 droht hierdurch ein Verlust von mehr als der Hälfte Ihres eingesetzten Kapitals. Gemäß Berechnungen der Gesellschaft ist mit einem Kapitalrücklauf (inkl. Ausschüttungen) von ca. 32,06% des gezeichneten Kapitals zu rechnen. Ausschüttungen - der Fondsprosekt hatte hier mit Zahlungen von 7% p.a. geworben - hat der Fonds ohnehin nur im ersten Jahr gezahlt. Ob sich die erhoffte Quote allerdings realisieren läßt ist fraglich, da die Auslastungsgrade und Mieterlöse von Containern weiter sinken und zudem ein Währungsrisiko bezüglich der Fremdfinanzierung besteht.

Containerfonds wurden den Anlegern häufig als sichere und wertbeständige Alternative zu Schiffsfonds mit attraktiver Rendite angeboten.  Dabei wurde häufig „übersehen", dass es sich auch bei diesen  Fonds um unternehmerische Beteiligungen handelt, die grundsätzlich das Risiko in sich bergen, das das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann (BGH, Urteil vom 08.07.2010, Az. III ZR 249/09). Aus zahlreichen Gesprächen mit Anlegern von Containerfonds wissen wir, dass dieses Totalverlustrisiko häufig verschwiegen wurde und daher eine entsprechende Risikoaufklärung oftmals nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erfolgt ist. So wurde z.B. nicht aufgeklärt über 

-          Das Totalverlustrisiko der Einlage

-          Die hohe Vertriebskosten (bei einigen Fonds mehr als 30%)

-          Währungsrisiko bei der Finanzierung in Yen-Darlehen oder Franken-Darlehen

-          Mangelnde Verkäuflichkeit der Beteiligung wegen fehlenden Zweitmarkts

-          Möglichkeit der Rückforderung der Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB

-          An Banken und Vermittler gezahlte Provisionen (insb. kick-back-Zahlungen)

Wurde nur über einige der oben beschriebenen Punkte im Gespräch nicht aufgeklärt bestehen gute Chancen einen Schadensersatzanspruch und damit eine Rückabwicklung der Beteiligung zu begründen. Ein solcher Anspruch richtet sich, neben dem Vermittler oder Berater, auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14.05.2012) auf für Fehler des Vertriebs bzw. fehlerhafte Verkaufsunterlagen haften.

Anleger der betroffenen Fonds sollten die aktuelle Entwicklung zum Anlass nehmen, Ihr Investment kritisch zu hinterfragen. Die KKWV-Anwaltskanzlei steht daher gerne für die individuelle Prüfung Ihres Falles zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Erfahrung auf diesem Gebiet. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr  Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki zur Verfügung (info@kkwv-augsburg.de oder Tel: 0821/43 99 86 70).

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.



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