SCHUFA-Eintrag löschen lassen – warum jetzt viele Verbraucher gute Chancen haben

  • 6 Minuten Lesezeit

Es beginnt oft ganz unscheinbar. Eine Wohnung wird abgelehnt, obwohl die Unterlagen vollständig sind. Eine Finanzierung platzt kurz vor dem Notartermin. Oder ein Mobilfunkanbieter schickt ohne Begründung eine Ablehnung. Wer dann genauer hinschaut, entdeckt es schwarz auf weiß: ein SCHUFA-Eintrag. Für viele Menschen ist das ein harter Schlag – besonders, wenn dieser Eintrag längst verjährte Schulden betrifft oder die Informationen schlicht nicht (mehr) zutreffen. Die Folge: finanzielle Ausgrenzung, fehlende Perspektiven und ein tiefes Gefühl der Ohnmacht.


Was viele Betroffene nicht wissen: Die Speicherungspraxis der SCHUFA verstößt in vielen Fällen gegen europäisches Datenschutzrecht – und das wurde zuletzt auf höchster Ebene klargestellt. Der Europäische Gerichtshof hat am 7. Dezember 2023 deutlich gemacht, dass automatisierte Bonitätsbewertungen auf Basis undurchsichtiger Datenverarbeitung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen können. Auch die langjährige Speicherung von Informationen über erteilte Restschuldbefreiungen wurde ausdrücklich in Frage gestellt. Für Verbraucher eröffnet dieses Urteil ganz neue Wege, sich gegen belastende SCHUFA-Einträge zu wehren – mit dem Ziel, nicht nur die Löschung zu erreichen, sondern auch einen finanziellen Ausgleich für erlittene Nachteile durchzusetzen.


Der SCHUFA-Eintrag als unsichtbares Hindernis

Ein negativer SCHUFA-Eintrag hat oft weitreichendere Folgen, als man denkt. Betroffene berichten mir regelmäßig von Wohnungsverlusten, gescheiterten Bewerbungen, geplatzten Kreditverträgen oder sogar davon, dass sie ihre Selbstständigkeit aufgeben mussten, weil die Bank keine Geschäftskonten mehr zulassen wollte. Was diese Fälle verbindet: Die wirtschaftliche und soziale Teilhabe der Betroffenen wird durch eine nicht kontrollierte, privatwirtschaftliche Datensammlung massiv eingeschränkt.

Dabei geht es nicht immer um offene Forderungen. Auch erledigte Einträge, etwa nach einem Insolvenzverfahren, führen häufig noch Jahre später zu Problemen. Besonders perfide ist dabei, dass die Daten aus öffentlichen Registern längst gelöscht sind – während sie bei der SCHUFA weiterhin gespeichert bleiben. Die Betroffenen gelten auf dem Papier als „sauber“, im Hintergrund aber stempelt ein Scoring-System sie weiter ab.


Warum viele Einträge rechtswidrig sind

Nach der DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur dann gespeichert und verarbeitet werden, wenn dafür eine klare rechtliche Grundlage besteht. Außerdem müssen sie sachlich richtig, auf dem neuesten Stand und verhältnismäßig sein. Spätestens hier liegt das Problem: Die Praxis der SCHUFA, Daten über frühere finanzielle Schwierigkeiten über Jahre hinweg zu speichern – selbst wenn sie öffentlich längst gelöscht wurden – ist aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst fragwürdig.


Noch kritischer wird es, wenn diese Daten automatisiert verarbeitet und zu einem Score verdichtet werden. Genau das geschieht bei der SCHUFA tagtäglich. Ohne nachvollziehbare Kriterien wird ein Wahrscheinlichkeitswert ermittelt, der darüber entscheidet, ob ein Mensch wirtschaftlich „würdig“ ist – oder nicht. Dass dies einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt, liegt auf der Hand. Der Europäische Gerichtshof hat deshalb klargestellt, dass ein solches Scoring dann unzulässig ist, wenn daraus automatisch wirtschaftlich relevante Entscheidungen folgen – etwa bei Krediten oder Vertragsabschlüssen.


Restschuldbefreiung? Trotzdem noch drei Jahre SCHUFA?

Ein besonders krasser Fall betrifft Menschen, die erfolgreich ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben. Wenn ihnen eine Restschuldbefreiung erteilt wurde, beginnt für viele ein neuer Lebensabschnitt – zumindest theoretisch. Praktisch stehen sie häufig weiterhin vor verschlossenen Türen, weil die SCHUFA diesen Eintrag noch bis zu drei Jahre lang speichert. Und das, obwohl das offizielle Insolvenzportal die entsprechende Information bereits nach sechs Monaten vollständig löscht.


Diese Praxis ist nicht nur unfair, sondern auch rechtlich angreifbar. Denn der Grundsatz der Datenminimierung verlangt, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie es für den Zweck erforderlich ist. Eine „Sicherheitsverwahrung“ von Informationen, die die Betroffenen wirtschaftlich blockieren, ist mit diesem Grundsatz unvereinbar. Viele Gerichte sehen das inzwischen genauso – und verurteilen die SCHUFA zur Löschung und zur Zahlung von Schadensersatz.


Was Sie konkret tun können – und warum schnelles Handeln zählt

Als betroffene Person haben Sie das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten die SCHUFA über Sie gespeichert hat. Dieses Recht können Sie direkt gegenüber der Auskunftei geltend machen. Doch erfahrungsgemäß reagiert die SCHUFA nur zögerlich oder pauschal ablehnend – insbesondere bei Löschungsanträgen. Oft wird behauptet, dass man zur Speicherung berechtigt sei, oder dass die Daten für die Kreditwirtschaft wichtig seien. Hier lohnt es sich, nicht lockerzulassen und rechtlich fundiert Druck auszuüben.


In meiner Kanzlei unterstütze ich Betroffene bei diesem Prozess von Anfang an: Ich fordere die vollständige Selbstauskunft an, analysiere die gespeicherten Daten, bewerte deren rechtliche Zulässigkeit und formuliere zielgerichtete Löschungsanträge. Wenn nötig, leite ich auch datenschutzrechtliche Beschwerden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein oder reiche Klage beim zuständigen Gericht ein. Besonders erfolgreich ist dieses Vorgehen, wenn sich konkrete Nachteile nachweisen lassen – etwa eine verweigerte Finanzierung, ein Wohnungsverlust oder psychischer Stress.


Schadensersatz durchsetzen – bis zu 25.000 € möglich

Viele Betroffene wissen nicht, dass sie nicht nur die Löschung eines SCHUFA-Eintrags verlangen können, sondern unter bestimmten Umständen auch einen beachtlichen Schadensersatz. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht ausdrücklich vor, dass für die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten ein immaterieller Schadensersatz geltend gemacht werden kann – also etwa für Rufschädigung, Kontrollverlust über persönliche Informationen oder emotionale Belastung.


In der gerichtlichen Praxis wurden in solchen Fällen bereits Beträge von mehreren tausend Euro zugesprochen – teilweise bis zu 25.000 €. Maßgeblich ist dabei, ob und wie stark der unzulässige Eintrag das Leben der betroffenen Person beeinträchtigt hat. Auch hier entwickle ich gemeinsam mit meinen Mandanten eine individuelle Argumentationsstrategie, um den größtmöglichen Erfolg zu erzielen.


Wer haftet – und gegen wen kann man vorgehen?

Die SCHUFA ist nicht die einzige verantwortliche Stelle. Häufig stammen die Einträge von Banken, Mobilfunkunternehmen, Energieversorgern oder Inkassofirmen. Auch diese Unternehmen sind verpflichtet, nur rechtmäßige, aktuelle und relevante Daten zu übermitteln. Wenn ein Eintrag also fehlerhaft ist, kann auch der ursprüngliche Vertragspartner haftbar gemacht werden.

In einigen Fällen sind sogar internationale Unternehmen in der Verantwortung – etwa dann, wenn US-amerikanische Scoring- oder Datenvermittlungsdienste eingebunden sind. Auch hier greift die DSGVO, wenn die Datenverarbeitung sich auf europäische Verbraucher bezieht. Ich prüfe in jedem Einzelfall, welche Anspruchsgegner infrage kommen – und setze Ihre Rechte dort durch, wo es rechtlich und strategisch am sinnvollsten ist.


Wie ich arbeite – und was Sie erwartet

Als spezialisierte Anwältin für Datenschutz und digitales Wirtschaftsrecht biete ich meinen Mandanten bundesweite Unterstützung im Kampf gegen negative SCHUFA-Einträge. Mein Ziel ist dabei nie nur die Löschung „um der Löschung willen“ – sondern die Wiederherstellung Ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit, Ihrer Kreditwürdigkeit und Ihres guten Rufs. Ich arbeite mit einem eingespielten Team aus Datenschutz- und IT-Rechtsexperten, kooperiere bei Bedarf mit Sachverständigen und kenne die typischen Taktiken der Auskunfteien aus unzähligen Verfahren.

Die meisten Mandate starten mit einer kostenlosen Ersteinschätzung, in der wir gemeinsam klären, wie Ihre Erfolgsaussichten stehen. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die vollständigen Kosten. Sollte das nicht der Fall sein, biete ich klare und transparente Pauschalhonorare oder Erfolgshonorare an – damit Sie kalkulieren können und nicht vom Kostenrisiko abgeschreckt werden.


Fazit – Ihre Rechte sind stärker, als Sie denken

Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist kein Schicksal. Und auch kein Dauerurteil. Die aktuelle Rechtslage – insbesondere durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs – stärkt Verbraucher erheblich. Wenn Sie sich gegen unrechtmäßige Einträge wehren möchten, sind Ihre Chancen heute so gut wie nie. Entscheidend ist, dass Sie rechtzeitig handeln, sich nicht mit pauschalen Ablehnungen abspeisen lassen und sich kompetent vertreten lassen.


Ich helfe Ihnen, Ihre Datenhoheit zurückzuerlangen – entschlossen, strategisch und mit langjähriger Erfahrung.


Kostenlose Ersteinschätzung vereinbaren – bundesweit


Ob Restschuldbefreiung, veraltete Forderung oder unklarer Score: Ich prüfe Ihren Fall persönlich und berate Sie zu allen Möglichkeiten.


Sichern Sie sich jetzt Ihre Chance auf Löschung, Schadensersatz und finanzielle Freiheit.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.

Beiträge zum Thema