SCHUFA-Eintrag vorzeitig löschen lassen – So kommen Sie schneller aus der Falle
- 5 Minuten Lesezeit
Mit Urteil des LG Wiesbaden vom 19.01.2023, Az. 1 O 102/22 und EuGH, Urteil vom 07.12.2023, Az. C-634/21
Wer einen negativen SCHUFA-Eintrag hat, spürt die Folgen sofort: keine Kredite, kein Handyvertrag, Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche. Auch wenn die Schulden längst beglichen sind – die Einträge bleiben meist noch Jahre bestehen. Viele Betroffene fühlen sich machtlos. Aber: Ein SCHUFA-Eintrag ist nicht in Stein gemeißelt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine vorzeitige Löschung durchsetzen – und ich helfe Ihnen dabei.
Als erfahrene Anwältin mit bundesweiter Vertretung setze ich mich dafür ein, dass Sie nicht länger unter alten Lasten leiden müssen.
Was ist ein SCHUFA-Eintrag – und warum bleibt er so lange bestehen?
Die SCHUFA sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dazu gehören:
• Kredite
• Mahnverfahren
• titulierte Forderungen (z. B. Vollstreckungsbescheide)
• Eröffnungen von Girokonten
• Ratenzahlungsgeschäfte
Wurde ein Eintrag vorgenommen, weil z. B. eine Forderung nicht rechtzeitig beglichen wurde, bleibt dieser auch nach der Zahlung oft noch drei weitere Jahre bestehen.
Diese Speicherfrist ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, sondern ergibt sich aus der Verhaltensrichtlinie der SCHUFA – nicht aus einem Gesetz. Das bedeutet: Diese Fristen sind angreifbar, wenn sie gegen höherrangiges Recht verstoßen.
Kann man einen negativen SCHUFA-Eintrag vorzeitig löschen lassen?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Eine vorzeitige Löschung kommt insbesondere in folgenden Fällen in Betracht:
• Eintrag ist fehlerhaft oder veraltet
• Forderung wurde bereits beglichen, und es fehlt an einem berechtigten Speicherinteresse
• Es liegt kein rechtmäßiger Titel vor
• Die Datenverarbeitung war datenschutzrechtlich unzulässig
• Verstoß gegen die DSGVO, z. B. gegen Art. 5, 6 oder 17 DSGVO
Viele dieser Einträge lassen sich außergerichtlich löschen – manche nur mit gerichtlicher Unterstützung. Wichtig ist eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall.
Urteil des LG Wiesbaden stärkt Rechte der Betroffenen
Das Landgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 19.01.2023 (Az. 1 O 102/22) entschieden, dass die Speicherung eines erledigten SCHUFA-Eintrags nicht mehr erforderlich war – trotz der üblichen Speicherfrist.
Die SCHUFA hatte eine bereits beglichene Forderung weiterhin gespeichert, obwohl der Gläubiger kein Interesse mehr daran hatte. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), konkret gegen den Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Fazit des Gerichts:
Wenn eine Forderung erledigt ist, entfällt in vielen Fällen das berechtigte Interesse an ihrer weiteren Speicherung.
Dieses Urteil ist ein starkes Argument für die Löschung – insbesondere dann, wenn Einträge „nur noch der Ordnung halber“ gespeichert werden, aber für die Vertragspartner längst keine Bedeutung mehr haben.
EuGH stärkt Verbraucherrechte: Urteil vom 07.12.2023, Az. C-634/21
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer wegweisenden Entscheidung vom 07.12.2023 ebenfalls deutlich gemacht, dass automatisierte Bonitätsentscheidungen – wie sie bei der SCHUFA regelmäßig vorkommen – nicht mit der DSGVO vereinbar sein können.
Worum ging es?
Die SCHUFA hatte auf Basis automatisierter Daten einen sogenannten Scorewert berechnet, der maßgeblich über die Kreditwürdigkeit einer Person entschied. Die betroffene Person hatte dagegen geklagt – mit Erfolg.
Der EuGH stellte klar:
„Ein automatisiertes Scoring, das maßgeblich über Vertragsabschlüsse entscheidet, kann eine unzulässige automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO darstellen.“
Das bedeutet konkret:
• Wenn Ihr SCHUFA-Score über Ihre Chancen auf einen Vertrag entscheidet, kann dies gegen EU-Recht verstoßen.
• Sie haben in solchen Fällen ein Recht auf transparente Information, Widerspruch und ggf. Löschung des Scores oder des Eintrags.
• Die SCHUFA darf nicht allein mit einem Algorithmus über Ihre Bonität urteilen – ohne weitere Prüfung und ohne Ihre Einwilligung.
Dieses Urteil kann ein starkes Argument für die Löschung oder Korrektur von Einträgen sein – vor allem dann, wenn Sie durch den Eintrag objektiv benachteiligt wurden.
Wie läuft eine vorzeitige Löschung in der Praxis ab?
Die Durchsetzung einer Löschung erfordert rechtliches Know-how. Die SCHUFA lehnt Anträge häufig pauschal ab, obwohl sie dazu rechtlich nicht berechtigt ist. Daher gehe ich in mehreren Schritten vor:
1. Prüfung des Eintrags: Ich analysiere, ob der Eintrag noch zulässig ist oder ob bereits ein Löschungsanspruch besteht.
2. Datenschutzrechtliche Bewertung: Ich beziehe die DSGVO mit ein und prüfe Verstöße.
3. Außergerichtliche Geltendmachung: Ich fordere die SCHUFA zur Löschung auf, inklusive Fristsetzung.
4. Einleitung gerichtlicher Schritte: Falls erforderlich, klage ich auf Löschung – mit klarer Strategie und Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung.
Meine Erfahrung zeigt: Viele Fälle lassen sich außergerichtlich lösen, wenn sie gut vorbereitet sind. Sollte ein Verfahren notwendig sein, bin ich bundesweit für Sie tätig.
Warum Sie mit mir die besten Chancen haben
Ich bin nicht nur mit den rechtlichen Grundlagen vertraut, sondern auch mit der tatsächlichen Praxis der SCHUFA und anderer Auskunfteien. Ich weiß, worauf es ankommt, welche Argumente greifen und wie man gerichtlich wie außergerichtlich erfolgreich vorgeht.
Viele meiner Mandantinnen und Mandanten haben den Weg zur Löschung zunächst allein versucht – ohne Erfolg. Erst mit professioneller anwaltlicher Unterstützung konnte die Löschung erreicht werden.
Ich prüfe Ihren Fall individuell und ehrlich. Wenn die Erfolgsaussichten gut sind, leite ich alles Weitere für Sie in die Wege.
Wichtige Begriffe, die Sie kennen sollten:
Diese Begriffe werden häufig gesucht – und sind entscheidend für Ihre Recherche:
• SCHUFA Eintrag löschen
• SCHUFA Löschung nach Zahlung
• Negativeintrag SCHUFA
• Scorewert zu niedrig
• DSGVO SCHUFA Urteil
• SCHUFA Eintrag unzulässig
• Löschungsanspruch Datenschutz
• Automatisiertes Scoring EuGH
Wenn Sie nach einem dieser Begriffe gesucht haben: Sie sind hier genau richtig.
Wann sollten Sie handeln?
Am besten sofort.
Je länger ein negativer Eintrag bestehen bleibt, desto schwerer wirkt er sich aus. Ihre Bonität beeinflusst:
• Kreditverträge
• Mietverträge
• Mobilfunkverträge
• Ratenzahlungen
• Geschäftsabschlüsse
Sie müssen das nicht einfach hinnehmen. Sie haben Rechte – und ich helfe Ihnen, diese durchzusetzen.
Fazit: SCHUFA-Eintrag vorzeitig löschen? Ja – mit rechtlichem Druck!
Dank der aktuellen Rechtsprechung des LG Wiesbaden und des EuGH ist klar:
Die SCHUFA darf nicht alles speichern und auswerten, wie sie möchte.
Sie haben ein Recht auf Löschung – und ich helfe Ihnen dabei, es durchzusetzen.
Kontaktieren Sie mich jetzt – ich vertrete Sie bundesweit
Als spezialisierte Anwältin im Datenschutz- und Zivilrecht setze ich mich bundesweit für Betroffene ein, die unter einem unzulässigen oder veralteten SCHUFA-Eintrag leiden.
Schildern Sie mir Ihren Fall – unverbindlich. Ich prüfe die Erfolgsaussichten und erkläre Ihnen transparent, welche Möglichkeiten Sie haben.
Sichern Sie sich jetzt Ihre Chance auf einen sauberen Neustart.
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