Schufa Holding AG löscht Negativeinträge der Barclays Bank

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Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB hilft Betroffenen regelmäßig erfolgreich bei der Löschung von negativen Schufa-Einträgen, welche durch die Barclays Bank vorgenommen wurden.

Um was geht es bei den Fällen?

Die Fälle, in denen die Barclays Bank einen negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG vornimmt, ähneln sich oftmals. Dies lässt sich an einem konkreten Fall skizzieren:

Ein Kunde der Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch stellte überraschenderweise fest, dass er einen negativen Schufa-Eintrag erhalten hatte. Das Schreiben, mit dem sein Konto fristlos gekündigt wurde, erhielt der Betroffene erst mit Verzögerung. Viele Betroffene berichten, dass sie gar keine Kündigung erhielten oder zuvor keine Mahnung von Seiten der Barclays Bank erhielten.

Die Barclays Bank veranlasst mit der Kündigung bislang auch regelmäßig einen Negativeintrag. Dieser Eintrag wird nach den aktuell praktizierten Speicherfristen der Schufa Holding AG für drei Jahre ab Erledigung, also ab dem Ausgleich der Forderung, gespeichert. Damit sehen sich die Betroffenen mit einem lang anhaltenden Einfluss auf die eigene Bonität konfrontiert.

Wie konnten die Löschungen erzielt werden?

Viele Betroffene wandten sich hilfesuchend an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte. Dr. Rohrmoser prozessiert bereits seit Jahren gegen die Vorgehensweise der Barclays Bank. Das Landgericht Hamburg folgte der Argumentation der Kanzlei AdvoAdvice bereits im Jahr 2021.  

In der Folge wurden noch etliche Verfahren im außergerichtlichen sowie gerichtlichen Bereich gegen die Barclays Bank geführt. Hier konnte regelmäßig die Löschung der Einträge – sehr zur Erleichterung des Betroffenen – erreicht werden.

Rechtlich betrachtet sind die Eintragungen nicht erlaubt, da es keinen Rechtfertigungsgrund für die Datenverarbeitung gibt. Die Kündigung erfolgt oftmals nicht rechtmäßig und den Betroffenen wird keine ausreichende Chance gegeben die Forderung, sofern sie überhaupt berechtigt ist, zu begleichen. Die Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch hat in solchen Fällen kein berechtigtes Interesse an der Übermittlung der Daten an die Schufa Holding AG. In der Folge kann eine frühzeitige Löschung gut umgesetzt werden.

Praxistipp von AdvoAdvice

In der Praxis der Rechtsanwälte aus der Kanzlei AdvoAdvice zeigt sich immer wieder, dass Betroffene vor einem Negativeintrag der Barclays Bank nicht hinreichend und auch nicht rechtzeitig über den drohenden Eintrag informiert werden oder andere Probleme mit der  Meldung bestehen.


Wenn Sie eine Mahnung mit einer Zahlungsaufforderung erhalten, dann sollten Sie die Forderung entweder begleichen oder die Forderung bestreiten und der Mahnung widersprechen. Es ist wichtig, dass man Mahnungen ernst nimmt und diese nicht einfach zur Seite legt. Sollte es dennoch zu einem Eintrag oder einer Kündigung kommen, dann sollte man sich zeitnah an eine Anwaltskanzlei wenden.

Fazit

Wenn eine Kanzlei beauftragt werden muss, zahlt es sich aus, sich an eine spezialisierte und erfahrende Anwaltskanzlei zu wenden, die nicht bereits nach dem ersten Schreiben an die Gegenseite aufgibt und Erfahrungen mit der konkreten Fallkonstellation hat.


Dr. Raphael Rohrmoser schildert dazu: „Da wir die Rechtsfragen zu den Einträgen der Barclays Bank lange und intensiv aufgearbeitet haben, können wir vielen betroffenen Personen helfen einen Schufa-Eintrag loszuwerden. In den letzten Wochen kam es vor, dass unsere Forderungsschreiben innerhalb einer Woche zur Löschung geführt haben. Eine Löschung erfolgt zwar nicht immer so schnell, es zeigt aber, dass unsere Schreiben hier etwas bewirken.“


Haben auch Sie Probleme mit Einträgen der Barclays Bank oder von anderen Unternehmen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa Holding AG, CRIF Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de oder unter 030 921 000 40. Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Foto(s): AdvoAdvice

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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