Schufa Holding AG löscht Negativeintrag der Telekom Deutschland GmbH

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Ein negativer Schufa-Eintrag kann weitreichende Folgen haben. Dies ist vielen Menschen bekannt. Allerdings ist vielen Betroffenen unbekannt, dass über sie ein Negativeintrag bei der Schufa Holding AG oder einer anderen Auskunftei gespeichert ist.

Im Juni 2022 meldet sich bei der Kanzlei AdvoAdvice ein Betroffener, der erst durch seine Bank von einem Negativeintrag erfahren hatte. Diesen konnte er sich nicht erklären, da er aufgrund von Umzügen weder Mahnschreiben noch Kündigungen erhalten hatte.

Was ist passiert?

Die Telekom Deutschland GmbH hatte am 08.06.2022 einen negativen Schufa-Eintrag über einen Betrag von 410,00 Euro vorgenommen.

Der Betroffene war seit Jahren Kunde bei der Telekom und hatte mehrere Verträge bei dieser, die er u.a. auch beruflich nutzte.

Am 01.08.2020 zog der Betroffene um und einige Zeit später noch einmal. An seiner aktuellen Anschrift hat er ebenfalls einen Telekom Anschluss. Die neue Adresse war der Telekom daher bekannt. Ebenfalls wurde auch ein Nachsendeantrag gestellt.

Da der Betroffene keine Mahnschreiben, geschweige denn eine Vertragskündigung aufgrund eines Zahlungsverzuges erhalten hatte, wurde er erst am 10.06.2022 von seiner Bank darüber informiert, dass ein Schufa-Eintrag bestehen würde. Daraufhin überprüfte er am 15.06.2022 in seinem Schufa-Online-Zugang seinen Datenbestand und stellte fest, dass die Telekom Deutschland GmbH einen Negativeintrag lanciert hatte.

Da der Betroffene aber Geschäftsmann ist, braucht er eine saubere Schufa, zumal er eine Finanzierung beantragt hatte und ihm bei weiterer Speicherung seiner Daten in der Schufa ein massiver Schaden drohte.

Wie kam es zur Löschung?

Nachdem der Betroffene sich Hilfe in der Kanzlei AdvoAdvice suchte, konnte eine Löschung des Eintrages erzielt werden. Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann kontaktierte mit Schreiben vom 21.06.2022 die Telekom Deutschland GmbH und forderte diese auf, den Negativeintrag zu widerrufen. Dies begründet er wie folgt:

„Die Übermittlung von Daten an den SCHUFA-Datenbestand unterfällt hier schon keinem berechtigten Interesse, da unser Mandant nicht über den Eintrag informiert wurde und keine Mahnungen oder Kündigungen erhalten hat. Die Voraussetzungen für einen Eintrag liegen daher nicht vor.“

Ebenfalls mit Schreiben vom 21.06.2022 forderte er die Schufa Holding AG dazu auf, den Eintrag schnellstmöglich zur Löschung zu bringen, da dieser klar rechtswidrig sei und wies außerdem darauf hin, dass, sollte der Eintrag nicht schnell genug gelöscht werden, ein einstweiliges Verfügungsverfahren möglich sei, um weiteren Schaden abzuwenden.

Die Telekom Deutschland GmbH meldete sich bereits etwa eine Woche später auf das Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Tintemann und teilte mit, dass sie die Einmeldung bei der Schufa widerrufen habe. Die Schufa Holding AG meldete sich daraufhin bereits am 27.06.2022, um mitzuteilen, dass der Eintrag gelöscht wurde.   

Fazit

Ein Umzug kann immer wieder dazu führen, dass Post nicht an der neuen Anschrift ankommt. Natürlich hilft hierbei ein Nachsendeantrag. Es ist aber auch zu bedenken, dass nicht alle Unternehmen mit dem gleichen und bekannten gelben Postdienstleister zustellen.

Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, bei einem Umzug auch jedem Vertragspartner die neue Anschrift mitzuteilen, um immer auf dem Laufenden zu bleiben.

Der vorliegende Fall zeigt, dass es bei einem Negativeintrag bei der Schufa Holding AG, der aufgrund nicht ordnungsgemäß zugestellter Post entstanden ist, gute Chancen bestehen, diesen zur Löschung zu bringen.

Hierzu helfen spezialisierte Anwälte, die sich im Bereich Schufa-Recht und Datenschutz auskennen.

Um Fristen für einen möglichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht verstreichen zu lassen, empfiehlt es sich, möglichst zeitnah nach Kenntnis des Negativeintrags anwaltliche Hilfe zu suchen und nicht erst selbst tätig zu werden, da dies oft unnötige und vielleicht wichtige Zeit kostet.

Foto(s): AdvoAdvice

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