Schufa Holding AG löscht Negativeintrag der AMEX

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In der Kanzlei Advoadvice meldete sich Anfang Oktober 2022 ein Betroffener aus der Westpfalz, der mit einem Negativeintrag in der Schufa Holding AG vermerkt war. Der Eintrag war am 23.09.2022 seitens der American Express Europe S.A. zunächst in Höhe von 4.500 Euro vorgenommen worden. Am 27.09.2022 wurde dann eine offene Forderung von nur noch 1.500 Euro gemeldet. Zwei Tage später am 29.09.2022 wurde die Forderung als erledigt und somit ausgeglichen vermerkt.

Finanzierung einer Eigentumswohnung gescheitert

Da der Betroffene eine Eigentumswohnung zum Wert von 120.000 Euro finanzieren wollte, was durch den Negativeintrag nicht mehr möglich war, suchte er Hilfe bei der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Berlin, um eine schnellstmögliche Löschung des Eintrags und der sog. Folgeeinträge zu erreichen.

Hintergrund des Eintrages

Die Kreditkarte des Betroffenen wurde in dem Abrechnungszeitraum vom 24.08.2022 bis 23.09.2022 mit 4.500 Euro belastet und ebenfalls am 23.09.2022 durch den Betroffenen ausgeglichen. Bei der AMEX ging ein Großteil der Zahlung auch am selben Tag noch ein, 1.500 Euro jedoch erst 3 Tage später.

Da der Betroffene allerdings weder Kündigungen noch Mahnschreiben von der AMEX erhielt, konnte er von einem bevorstehenden Negativeintrag zum Zeitpunkt der Einmeldung noch gar nichts wissen. Auch eine Zahlungsaufforderung erfolgte nach dem Negativeintrag lediglich durch die Tesch Inkasso Finance per Mail.

Allerdings ist diese E-Mail jedoch zunächst im Spamordner des Betroffenen gelandet und zum anderen war die Forderung zu dem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung bereits lange ausgeglichen. Die Voraussetzungen für einen negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG waren daher nicht gegeben.

Wie konnte eine Löschung erzielt werden?

Nachdem Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser mit Schreiben vom 07.10.2022 zunächst die AMEX und anschließend am 31.10.2022 auch die Schufa Holding AG zur Löschung bzw. zum Widerruf des Negativeintrages aufforderte, konnte die gewünschte Löschung des Negativmerkmals auch erzielt werden.

Den Anspruch auf Widerruf gegenüber der AMEX begründete Dr. Rohrmoser vor allem damit, dass der Betroffene nicht ausreichend gemahnt und über den bevorstehenden Negativeintrag informiert wurde. Auch der zeitnahe Zahlungsverlauf und die dazugehörigen Details waren nach Ansicht von Dr. Rohrmoser zu berücksichtigen.

Die AMEX bestritt dies jedoch und verwies darauf, dass sich Rechtsanwalt Rohrmoser bei weiteren Fragen direkt an die Schufa wenden sollte. Da die American Express also nicht von selbst zum Widerruf des Negativeintrages bereit war, bedurfte es daher am 31.10.2022 eines Schreibens an die Schufa Holding AG.

Diese teilte etwa drei Wochen später mit, dass der Eintrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gelöscht wurde.

Die AMEX will bis heute ihren Fehler bei der Eintragung nicht anerkennen und lehnt einen Ausgleich von Anwaltskosten weiterhin strikt ab.

Fazit

Nach dem Schrifwechsel mit der AMEX, welcher nicht zum gewünschten Erfolg führte, konnte die Eintragung dennoch über die Schufa-Holding AG innerhalb weniger Wochen gelöscht werden.

Lassen Sie sich daher weder von der meldenden Stelle noch von einer Auskufntei mit der Ausrede abspeisen, dass man gegen einen Schufa-Eintrag nichts ausrichten und dass man nur durch Zahlung und drei Jahre Wartezeit wieder zu einer sauberen Auskunft und einem vernünftigen Scoring kommen könne. 

Die Experten aus der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin helfen Ihnen bei Problemen mit Schufa-Einträgen von Kreditkartenunternehmen, Banken oder Inkasso-Firmen und stehen Ihnen mit fairem Rechtsrat im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung gerne per Telefon unter 030 921 000 40 oder per Email unter info@advoadvice.de zur Verfügung. 

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie auch unter

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Foto(s): AdvoAdvice

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