Schufa löscht jetzt Restschuldbefreiung schon nach sechs Monaten

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Wer nach langer Zeit endlich schuldenfrei ist, strebt vermutlich nach einem unbelasteten Neuanfang. Auskunfteien bewahren die Daten nach einer Privatinsolvenz allerdings drei Jahre auf. Bei der Schufa gibt es jedoch derzeit positive Entwicklungen für Verbraucher. Wer eine Privatinsolvenz hinter sich hat, muss künftig nicht mehr fürchten, dass die Schufa die Informationen speichert.

Im Zuge laufender Gerichtsverfahren gab die Schufa kürzlich bekannt, dass sie die Speicherdauer ab sofort von 36 auf sechs Monate verkürzt. Folglich profitieren davon fast 250.000 Betroffene. Diesem Beispiel sollen nun alle Auskunfteien folgen, da die Reduzierung auf sechs Monate den Verbrauchern den Neuanfang erleichtert.

Die Möglichkeit einer Privatinsolvenz wird Personen in finanziellen Notlagen geboten. So haben sie die Chance, sich nach einer bestimmten Zeit von den Schulden zu befreien. Während des laufenden Verfahrens wird das pfändbare Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt. Lediglich das Existenz-Notwendige darf der Verbraucher behalten. Eine positive Folge davon ist, dass jegliche verbleibende Schuld am Schluss erlassen wird.

Dieser Prozess wird als Restschuldbefreiung bezeichnet. Es erfolgt eine offizielle Veröffentlichung der erteilten Restschuldbefreiung auf der Website der Insolvenz-Bekanntmachungen. Diese Information ist für einen Zeitraum von sechs Monaten öffentlich zugänglich. Auskunfteien bedienten sich dieser Informationen und speicherten diese drei Jahre. Ob dies noch zulässig ist, wird vor den Gerichten noch diskutiert, da seit Mai 2018 in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht gilt.

Der zuständige Generalanwalt äußerte sich Mitte März am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Bezug auf zwei Schufa-Fälle aus Deutschland sehr kritisch. Mittels der Restschuldbefreiung soll den Betroffenen die Möglichkeit geboten werden, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen. Jedoch werde dem Generalanwalt zufolge dies durch die lange Speicherung verwehrt. Das Urteil der EuGH-Richter weicht womöglich von der Einschätzung des Generalanwalts ab. Jedoch tendieren sie meist dazu, dessen Ansicht zu folgen.


Schufa zog eigenständig Konsequenzen

Ursprünglich klagte ein Mann, der nach dem Scheitern seiner Selbstständigkeit ein Insolvenz-Verfahren durchlief. Er forderte die Löschung seiner Daten bei der Schufa. Aufgrund dessen konnte er nämlich keinen Kredit aufnehmen, keine Wohnung neu mieten und auch kein Bankkonto eröffnen.

Der vorsitzende Richter Stephan Seiters verkündete, dass eine Vielzahl von vergleichbaren Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig sind. Die Einwendungen des EuGH-Generalanwalts haben den Senat dazu veranlasst, vor der eigenen Urteilsfindung zunächst die Entscheidung aus Luxemburg abzuwarten.

Daraufhin hat die Schufa unverzüglich eigenständig Maßnahmen ergriffen: "Wir werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum löschen.“ So lautet die offizielle Mitteilung.

Ferner erfolgt die Löschung der Schufa zufolge automatisch, worüber sich die Verbraucher nicht kümmern müssen. Die technische Umsetzung werde etwa vier Wochen in Anspruch nehmen.


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