Schufa löscht mal wieder Eintrag der Barclays Bank

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Die SCHUFA Holding AG kooperiert mit fast allen Banken im deutschsprachigen Wirtschaftsraum. Dabei gilt das sog. Gegenseitigkeitsprinzip, was heißt, dass nur derjenige Daten von der SCHUFA erhält, welcher auch Daten zur Verfügung stellt. Aufgrund der hohen Auswirkungen von negativen SCHUFA-Einträgen, gibt es gesetzliche Vorgaben, an welche sich Unternehmen halten müssen, bevor es zu einer Datenübermittlung kommt.

Erstaunlich häufig kommt es vor, dass diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden. In diesem Kontext wenden sich immer wieder Betroffene, welche einen Negativeintrag von der Barclays Bank PLC erhalten haben, an die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin. So auch der Fall einer 41-jährigen Frau aus Nordrhein-Westfalen. 

Sachverhalt

Diese erhielt Anfang November eine „Mahnung und Androhung der Kündigung” von der Barclays Bank PLC. Darin wurde ein Rückstand angemahnt und eine Kündigung in Aussicht gestellt, wenn die Forderung nicht innerhalb von 14 Tagen auf dem Konto eingegangen sein sollte.

Am 18.11.2018 überwies die Betroffene den offenen Rückstand und ging davon aus, dass sich die Angelegenheit damit erledigt habe.

Einige Tage später erhielt die Betroffene jedoch eine Kündigung der Geschäftsbeziehung seitens der Barclays Bank PLC. Die Ausstellung der Kündigung und die Zahlung des Rückstandes hatten sich offenkundig überschnitten. Wieder wenige Tage später, realisierte sie, dass nicht nur das Konto gekündigt, sondern dass auch ein negativer SCHUFA-Eintrag vorgenommen wurde. 

Problemlösung

Die Betroffene versuchte sich daraufhin mit der Barclays Bank PLC in Verbindung zu setzen und eine Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen. Dabei wurde ihr jedoch verdeutlicht, dass man an der bestehenden Situation leider nichts ändern könne.

Daraufhin wandte sich die Betroffene an die Rechtsanwaltskanzlei Advoadvice. Unter Federführung des SCHUFA-Experten Dr. Sven Tintemann wurden sowohl die Barclays Bank PLC als auch die SCHUFA Holding AG kontaktiert, über den groben Sachverhalt sowie über formale Fehler im genutzten SCHUFA-Hinweis aufgeklärt. Eine Löschung des Eintrages erfolgte jedoch nicht. Zudem wurde ein Widerruf des Eintrages gegenüber der SCHUFA Holding AG von der Barclays Bank PLC abgelehnt.

Daraufhin wurde der Sachverhalt nochmals dezidiert aufbereitet, um den Unternehmen die faktische Überschneidung der Zahlung und der Kündigung zu verdeutlichen. Wenige Tage später meldete sich die SCHUFA Holding AG und teilte mit, dass der Negativeintrag gelöscht wurde.

Fazit

Bei negativen SCHUFA-Einträgen rentiert es sich, schnell zu handeln. Manchmal führen rechtliche Erwägungen ans Ziel. Manchmal hilft es, wenn der SCHUFA Holding AG die Missstände anhand des konkreten Sachverhalts aufgezeigt werden.

Erfreulicherweise löscht die SCHUFA Holding AG immer wieder Forderungen, wenn die Einmeldung fehlerhaft erfolgte und ihr diese Fehler des eintragenden Unternehmens nachgewiesen werden können.

Sollten Sie auch ein Problem mit negativen SCHUFA-Einträgen haben, stehen wir gerne für Sie bereit und versuchen Ihnen weiterzuhelfen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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