SCHUFA löscht nach 6 Monaten

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Wie mittlerweile u.a. durch eine Pressemeldung der SCHUFA Holding AG bestätigt wurde, hat sich diese dazu bereit erklärt alle Vermerke hinsichtlich der Erteilung einer Restschuldbefreiung und aller damit verbundenen Schulden freiwillig und automatisch zu löschen.

Die betreffende Pressemeldung findet sich hier:

https://www.schufa.de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/schufa-loescht-restschuldbefreiung-sechs-monaten/

Hintergrund der geänderten Praxis der SCHUFA Holding AG – diese löschte bislang Restschuldbefreiungsvermerke erst nach Ablauf von 3 Jahren – sind mehrere beim Europäischen Gerichtshof (kurz: EuGH) laufende Verfahren, die sich u.a. mit der zulässigen Speicherdauer von Daten zur Restschuldbefreiung und dem von der SCHUFA Holding AG errechneten sog. Scoring-Wert beschäftigen.

Zwar liegt noch kein Urteil des EuGH vor, aber der Generalanwalt stellte im Rahmen seiner Schlussanträge dar, dass aus seiner Sicht ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen vorliege, wenn Restschuldbefreiungsvermerke länger als die nach nationalem Recht einschlägige Speicherfrist für öffentliche Register gespeichert würden.

In Deutschland wird bekanntlich ein kostenloses und öffentlich einsehbares Onlineregister unter www.insolvenzbekanntmachungen.de geführt. Dort erfolgt die Löschung der Restschuldbefreiungsvermerke gem. § 3 Abs. 1 S. 1 InsBekV (Insolvenzbekanntmachungsverordnung) bereits 6 Monate nach Verfahrensbeendigung.

Die SCHUFA Holding AG hat in ihrer Pressemeldung angekündigt, dass sie ab dem 28.03.2023 automatisch alle betreffenden Einträge löschen wird, die 6 Monate oder älter sind. Die automatische Löschung soll aus technischen Gründen mindestens 4 Wochen in Anspruch nehmen.

MEIN TIPP:

Alle betroffenen Verbraucher:innen sollten – wenn ca. 7 Monate seit Erteilung der Restschuldbefreiung und Verfahrensaufhebung verstrichen sind – eine Auskunft bei der SCHUFA Holding AG abfragen, um die Löschung zu prüfen. ACHTUNG: einmal jährlich besteht die Möglichkeit eine kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO ( von SCHUFA Holding "Datenkopie" genannt) einzuholen. Dies ist unter nachfolgendem Link per Onlineformular möglich: https://www.meineschufa.de/ebs/?token=f690d7f7efb918c90ac460c7e505978bed3d7c4f&timestamp=1682693331

Hieraus ist zu ersehen, ob eine Löschung vollzogen wurde oder ob Maßnahmen zu ergreifen sind. Sollte eine Löschung nicht erfolgt sein, beraten wir gerne zu möglichen Vorgehensweisen.


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