Targobank löscht erneut Schufa-Negativeintrag

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Die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner haben einen weiteren Erfolg gegen die Targobank AG & Co. KG a. A. erzielt. Die Targobank löschte auf Intervention der Rechtsanwälte nicht nur einen doppelt bestehenden Schufa-Negativeintrag (wir berichteten) und stellte statt des unzulässigen Doppeleintrags einen neuen korrigierten Eintrag bei der Schufa Holding AG ein. Nunmehr wurde der Eintrag vollständig zur Löschung gebracht. Hilfreich war hierbei eine direkte Intervention bei der Schufa Holding AG.

Die Rechtsanwälte schilderten der Vorfall direkt der Schufa und reichten diesen zu Klärung dort ein. Besonders der neue Eintrag durch die Targobank, der die Vergangenheit einfach umgestalten sollte, begegnete juristischen Bedenken, auf die hingewiesen wurde.

Die Schufa sperrte daraufhin den Eintrag, was mit Schreiben vom 13.07.2012 mitgeteilt wurde. Die endgültige Löschung erfolgte durch die Schufa dann mit Schreiben vom 30.07.2012, weil sich nach Angaben der Schufa nicht bei der Targobank feststellen ließ, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldevoraussetzungen, insbesondere bzgl. der vorgeschriebenen Mahnungen, eingehalten worden waren.

Der Scorewert des Betroffenen stieg durch die erneute Intervention der Rechtsanwälte von 92,69 % auf einen Wert von 97,69 %. Als die Rechtsanwälte die Angelegenheit übernommen hatten, lag der Scorewert des hier betroffenen Mandanten lediglich bei 14 %. Es wurde somit im Rahmen von etwa 3 Monaten eine komplette Sanierung der Bonitätsmerkmale des Mandanten erreicht. Dieser galt als absolut kreditunwürdig und hat nunmehr wieder eine ordentliche und respektable Bonität.

Zu dem Verfahren meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht  Sven Tintemann, der hier dem betroffenen Mandanten schnell und effektiv helfen konnte: „Das vorliegende Verfahren zeigt wieder einmal deutlich, dass eine außergerichtliche Tätigkeit von Spezialisten schnell zu Ergebnissen führen kann. Es ist schon beeindruckend, wenn man sich überlegt, dass der hier betroffene Mandant vollkommen kreditunwürdig war mit seinem Basisscorewert von 14 %. Verursacht wurde diese Misere durch einen unzulässigen Doppeleintrag der Targobank bzw. die Targo Dienstleistungs GmbH. Die komplette Schufa-Sanierung ist nunmehr erfolgt und war auch zwingend notwendig. Man sieht hier wieder, dass es sich lohnt, konsequent gegen fehlerhafte Schufa-Einträge - sowohl bei der eintragenden Stelle als auch bei der Schufa selbst - vorzugehen."

V.i.S.d.P.

Rechtsanwalt Sven Tintemann

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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