SCHUFA-Recht: Landgericht Berlin verurteilt Collectia GmbH zum Widerruf eines Negativeintrags

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Im November 2019 meldete sich ein junger Mann aus Berlin bei den AdvoAdvice Rechtsanwälten. Dieser berichtete, dass er unter den Folgen eines kurz zuvor entdeckten SCHUFA-Eintrages der Collectia GmbH litt. Hintergrund des Eintrages war, dass der Betroffene im Juli 2017 einen Fitnessstudiobeitrag in Höhe von 15,00 Euro gegenüber der FitX Deutschland GmbH nicht ausglich bzw. dieser nicht abgebucht werden konnte. Im Oktober veranlasste die zwischenzeitlich zuständige Collectia GmbH einen negativen SCHUFA-Eintrag. Die Forderung wurde sodann im Dezember 2017 vollumfänglich ausgeglichen.

Einstweilige Verfügung noch möglich

Obwohl der Negativeintrag bereits aus dem Jahr 2017 stammte und die Forderung zum Ablauf des Jahres 2017 auch ausgeglichen, der SCHUFA-Eintrag damit als „erledigt“ vermerkt wurde, war eine einstweilige Verfügung noch möglich. Hintergrund ist zunächst, dass Negativeinträge auch nach ihrer Erledigung für weitere drei Jahre gespeichert bleiben. 

Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sind im Grundsatz an eine Eilbedürftigkeit gebunden, sodass man die Zulässigkeit bei einem Eintrag aus dem Jahr 2017 hinterfragen könnte. Maßgeblich ist aber nicht der Eintragungszeitpunkt, sondern der Zeitpunkt der tatsächlich gesicherten Kenntnisnahme des Negativeintrages. Die Kenntnisnahme folgte hier erst daraus, dass sich der Betroffene nach einer abgelehnten Kreditvergabe eine SCHUFA-Auskunft organisierte und dort den entsprechenden Eintrag vorfand. Aufgrund des abgelehnten Kredites und weiterer Anhaltspunkte war auch ein zügiges Vorgehen gegen den Eintrag notwendig.

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin

Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin am 19.12.2019 entschied das Gericht mit Urteil vom gleichen Tag und verurteilte die Beklagte Collectia GmbH zum Widerruf des streitgegenständlichen Negativeintrages bei der Schufa Holding AG. 

Die Beklagte kündigte mit Schreiben vom 07.01.2020 Prüfung des Rechtsmittels der Berufung zum Kammergericht an. 

Problem: Zustellungsnachweis

Das Gericht erkannte sodann zutreffend, dass der Eintrag noch unter dem Geltungsbereich des alten Bundesdatenschutzgesetzes erfolgte, sodass die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Meldung auch grundlegend nach dieser Rechtslage zu prüfen war. Als Rechtfertigungsgrund kam für die Negativeintragung somit § 28a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Bundesdatenschutzgesetz a. F. in Betracht. Problematisch war hier, dass die Collectia GmbH eine Zustellung von Mahnschreiben im Gerichtsprozess nicht beweisen konnte.

Das Landgericht Berlin führte aus, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung derjenige den Zugang zu beweisen habe, der sich auf den Zugang der Schreiben beruft und dass dieser Beweis mit der bloßen Behauptung, die Schreiben seien versandt worden, nicht erbracht werden könne. 

Sodann wies das Gericht noch auf einen immer wieder gerne vorgebrachten Einwand von eintragenden Stellen hin. Dort wird oftmals in den Raum gestellt, dass die Mahnungen nach den gesetzlichen Vorgaben nicht zugegangen sein müssten, sondern dass ein bloßer Versand der Mahnungen für die Zulässigkeit eines SCHUFA-Eintrages ausreiche. Das Gericht wies deutlich darauf hin, dass die vom Gesetz geforderte „Unterrichtung“ sowie die Möglichkeit zum Forderungsausgleich ohne einen Zugang der Mahnung schlichtweg nicht möglich sei.

Fazit

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann zeigte sich mit dem Urteil des Landgerichts Berlin zufrieden: „Das Gericht hat hier aus unserer Sicht juristisch sauber argumentiert und ist in der rechtlichen Bewertung auf viele rechtliche Einzelaspekte eingegangen. Den von Unternehmen oftmals vorgebrachten Behauptungen, dass eine Mahnung nicht zugegangen sein muss und dass die Absendung für den Zugang einer solchen Mahnung ausreiche, wurde hier sehr deutlich ein Riegel vorgeschoben.“ 

Erneut kann nur empfohlen werden, auf negative SCHUFA-Einträge umgehend zu reagieren. Die Möglichkeiten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens sollten hier dringend genutzt werden, um eine zeitnahe Lösung der wirtschaftlichen Probleme zu erreichen. Dies ist jedoch nur innerhalb des ersten Monats nach Kenntnis des Eintrages rechtssicher möglich.



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