Schufa; weitere erfolgereiche Löschungen für Mandanten
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Schufa-Einträge belasten das wirtschaftliche Vorankommen erheblich
Wer einen negativen Eintragung in seiner SCHUFA Auskunft hat, kennt das Problem:
Mit einem solchen Eintrag wird die Wohnungssuche erschwert, der Abschluss von Mobilfunkverträgen fast unmöglich und auch der Abschluss von Darlehensverträgen zum Kauf eines Auto oder einer Immobilie gestaltet sich schwierig bis unmöglich.
Die zugrunde liegenden Einträge resultieren häufig aus geringen Forderungen, haben aber erhebliche Auswirkungen.
Daher ist das Interesse der Betroffenen an einer Löschung entsprechend groß.
Zu den rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Grundlagen eines Löschungsbegehrens hatten wir bereits mehrfach hier informiert.
jüngste Erfolge zu Einträgen von PayPal, Consors und BID
Umso erfreulicher ist es, dass es uns für unsere Mandanten jüngst wieder gelungen ist, diverse Einträge von PayPal, Consors und dem BID löschen zu lassen.
Diese Löschungen, die allesamt auf fehlerhafte Eintragungen zurück gingen, schaffen wieder die volle wirtschaftliche Handlungsfreiheit und sind daher ein wichtiger Erfolg für die betroffenen Mandanten.
Mit unserer Erfahrung haben wir inzwischen mehr als 100 Mandanten in diesem Bereich geholfen.
Beratung empfehlenswert
Die Einschaltung eines versierten Fachanwalts erhöht erfahrungsgemäß die Chancen auf eine Löschung deutlich und wir können auf entsprechende Referenzen verweisen.
Sprechen Sie uns an. Die Ersteinschätzung erfolgt kostenfrei.
Dabei ist es hilfreich, wenn Sie sich schon eine Selbstauskunft der Schufa besorgt haben.
Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

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