Schuldloser Unfall - Versicherung kürzt trotzdem! Diesmal: die Stundensätze im Gutachten

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In der letzten Zeit war viel über die Bestrebungen der Versicherungen zu lesen, bei den sog. UPE-Aufschlägen die Ansprüche des auf Gutachtenbasis abrechnenden Geschädigten zu kürzen. Gleiches geschieht sehr häufig bei den Lohnkosten (sprich: Stundensätzen), die in dem Gutachten berechnet werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bilden die Kosten von fahrzeugtypischen, markengebundenen Fachwerkstätten den Ausgangspunkt bei der Ermittlung des Herstellungsaufwandes (vgl. u.a. BGH VI ZR 259/09). Auch entspricht das ständige Herauskürzen von sogenannten UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Die Versicherung ist voll beweisbelastet dafür, dass nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot die Inanspruchnahme von qualitativ gleichwertigen Diensten einer billigeren freien Werkstatt möglich und zumutbar ist. Dies ist in den allermeisten Fällen schon deswegen nicht der Fall, weil wegen

  • des geringen Alters des verunfallten Pkw (jünger als acht Jahre)
  • auch bei älteren Fahrzeugen (über acht Jahre) und bei einer Laufleistung von z. B. nur 84.000 km (vgl. KG, Urteil vom 30.6.08, A.Z. 22 U 13/08)
  • der bisher stets in Fachwerkstätten durchgeführten Inspektionen
  • der stets in Fachwerkstätten durchgeführten Wartung und Reparaturen
  • der weiten Entfernung zu dem benannten Referenzbetrieb (mehr als 25 km)
  • des Fehlens von Angaben zu dem von dem Referenzbetrieb gewährten Garantieumfangs
  • des Fehlens eines verbindlichen Reparaturangebotes in Form eines Kostenvoranschlages (vgl. LG Berlin, Urteil vom 15.12.08, A.Z. 58 S 169/08)

ein Verweis auf die genannte Werkstatt eine Beschränkung der Dispositionsbefugnis des Geschädigten darstellen würde und daher schlicht unzulässig wäre. Hierzu gibt es inzwischen zahllose Entscheidungen (vgl. u.a. BGH - VI ZR 53/09). Es sollte daher auf vollständigen Ausgleich der vollständigen in dem Gutachten aufgelisteten Reparaturkosten bestanden werden, geben Sie sich nicht mit Weniger zufrieden!

Weitere Infos: www.onlinerechtsberatung.de


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