SEB Immoinvest: Verkäufe des Fonds und Kaufangebote für Anleger

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Sowohl Verkäufe als Kaufangebote sind bei den neuesten Geschehnissen rund um den offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest anzutreffen. Bezüglich der Verkäufe ist wird im aktuellen Fondskommentar von Seiten der Fondsverwaltung mitgeteilt, dass weitere Immobilien des Fonds einen Käufer gefunden hätten. Die Anleger des SEB Immoinvest müssen sich ebenfalls mit (Ver)Kaufangeboten auseinandersetzen. Depotbanken leiteten ein Angebot der Burlington Loan Management weiter, das innerhalb eines bestimmten Kontingents bis zum 27.02.2013 Anteile des SEB Immoinvest zu einem Preis von 26 Euro aufgekauft werden. Die Entscheidung, ob die Anleger auf das Kaufangebot eingehen oder nicht, liegt bei den Anlegern selbst.

Weiterhin können Anleger des Fonds SEB Immoinvest auch bedenken, dass es noch weitere Alternativen zu einem Verkauf - sei es über die Börse oder das Kaufangebote - gibt. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung können Anwälte ermitteln, ob es Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gibt. Solche Ansprüche können beispielsweise dann gegeben sein, wenn die Anleger vor der Investition in den Fonds SEB Immoinvest fehlerhaft beraten wurden. Dass es sich bei der Überprüfung der Anlageberatung um einen lohnenden Ansatzpunkt handelt, zeigt sich immer wieder.

Denn nicht jedes Anlageberatungsgespräch entsprach den hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung. In der Praxis passierten nicht selten Beratungsfehler, wenn Anleger beispielsweise nicht über das Risiko einer Liquidation, das jedem offenen Immobilienfonds innewohnt, aufgeklärt wurden. Dass es sich hierbei um einen Aufklärungsfehler handelt, zeigt ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenes Urteil, in welchem das Oberlandesgericht Oldenburg festgestellt, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds über das Risiko einer Auflösung zu informieren sind.

Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des SEB Immoinvest rechtzeitig angeboten werden. Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon viele Anlageberatungsgespräche zur Investition in den SEB Immoinvest überprüft und oftmals Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gefunden.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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