Selbstanzeige - geplante Verschärfung: Strafbefreiung danach überhaupt noch möglich?

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Heidelberg, den 05.05.2014 – Am 09. Mai 2014 werden sich die Finanzminister der Länder in Stralsund treffen. Dort soll die Gesetzesänderungsinitiative der Finanzminister der Länder offiziell auf deren Konferenz am Freitag den 09. Mai 2014 in Stralsund beschlossen werden. Die gewünschten Verschärfungen müssen danach aber noch durch einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Derzeit – Stand 05.05.2014 – ist es sehr wahrscheinlich, dass schärfere gesetzliche Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige 2015 in Kraft treten werden.

Es heißt, dass sich die Finanzminister der Länder sich bereits darauf geeinigt haben, dass die gewünschte und geplante Gesetzesänderung so aussehen soll, dass die Nacherklärungspflicht auf 10 Jahre für alle Selbstanzeigefälle als Voraussetzung zur Strafbefreiung ausgedehnt wird. Der Präsident des Bundesfinanzhofes Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff wird auf der Homepage des JUVE Verlages für juristische Information GmbH in einer Meldung vom 17.04.2014 dergestalt zitiert, dass der Gesetzgeber dann insoweit eine Regelung schaffen würde, bei der durch die geplante Ausdehnung der Nacherklärungspflicht auf zehn Jahre für alle Fälle die gesetzlichen Voraussetzungen für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige objektiv nicht erfüllt werden könnten. Der Präsident des Bundesfinanzhofes habe laut JUVE in ebendiesem Interview mitgeteilt, dass nach Ansicht vieler Steuerfahnder schon derzeit die Mehrheit der Selbstanzeigen rechtlich falsch wäre.

Alle Personen, welche in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig sind und in der Vergangenheit zum Beispiel Kapitalerträge den Finanzbehörden nicht ordnungsgemäß erklärt haben, sollten sich so schnell als möglich rechtlich, professionell und fachkundig im Hinblick auf eine Selbstanzeige beraten lassen. In keinem Fall sollte eine Selbstanzeige ohne fachkundige, professionelle und rechtliche Hilfe erfolgen.

Bereits im Mai 2011 wurden durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz die Hürden für eine wirksame Selbstanzeige durch den Gesetzgeber höher gelegt.

Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU war bereits im November 2013 nach der Bundestagswahl vereinbart worden, dass im Sinne des seinerzeit noch nicht erfolgten Berichtes der Finanzministerkonferenz die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige weiterentwickelt werden sollen, insoweit diesbezüglich Handlungsbedarf aufgezeigt werden sollte.

Bis zum 30.04.2014 waren nähere Einzelheiten im Hinblick auf Strafzuschläge noch unklar. Bereits zuvor gab es eine Einigung darüber, dass bei der geplanten Neuregelung zur Verschärfung der Selbstanzeige der Erklärungszeitraum auf 10 Jahre für alle Selbstanzeigenfälle ausgedehnt werden soll. Der baden-württembergische Finanzminister teilte in einer Pressemitteilung seines Ministeriums mit, dass er hoffe, dass das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr beendet sein wird und die schärfere Regelung Anfang 2015 in Kraft treten wird.

Ich habe bereits für viele Mandanten Selbstanzeigen abgegeben. Meine Kanzlei befindet sich in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg.

Bereits im Februar 2010 war das ZDF für ein Interview zu der Thematik Selbstanzeigen in meiner Kanzlei, welches am 21.02.2010 ausgestrahlt wurde. Am 10.03.2014 wurde ich von der „Zeit Online“ zu dem Hoeneß-Prozess und der Thematik Selbstanzeigen interviewt. Zweimal war auch das SWR-Fernsehen in meiner Kanzlei. Insgesamt war ich viermal im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zum Thema Selbstanzeigen zu sehen. Auch das Manager-Magazin „Online“ hat mich zu dieser Thematik befragt.

Rechtsanwalt Kian Fathieh


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