Verschärfung der Selbstanzeige ab 01.01.2015 geplant

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27. August 2014 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung veröffentlicht.

Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und zum Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen angepasst werden. Die vorgesehenen Verschärfungen bei der Selbstanzeige dürften vielfach zu einer deutlichen Verteuerung der Nacherklärung führen

Neben redaktionellen Änderungen sind folgende inhaltliche Regelungen hervorzuheben:

  • steuerliche Anlaufhemmung für nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge (§ 170 Absatz 6 AO-E),
  • Anpassung und Erweiterung der Sperrgründe bei der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 Absatz 2 AO-E),
  • Klarstellung zur Beseitigung bestehender und praktischer Verwerfungen im Bereich der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Lohnsteueranmeldung (§ 371 Absatz 2a AO-E),
  • Aufnahme der Hinterziehungszinsen als Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 Absatz 3 AO),
  • Ausdehnung der Strafverfolgungsverjährung auf zehn Jahre in allen Fällen der Steuerhinterziehung (§ 376 Absatz 1 AO),
  • Staffelung des Zuschlags abhängig vom Hinterziehungsvolumen (§ 398a AO).

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wolfgang Kunert

Beiträge zum Thema