Selbstanzeige wegen zu Unrecht bezogenem Kindergeld - so bleiben Sie straffrei!

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Wenn Sie widerrechtlich Kindergeld in Anspruch genommen haben, sei es absichtlich oder unabsichtlich, haben Sie allen Grund zur Sorge:

Unberechtigt Kindergeld zu beziehen, gilt als Steuerhinterziehung, und wird gemäß § 370 AO mit hohen Geldstrafen, oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft. Die Aufklärungsrate ist hoch, denn wenn es um unrechtmäßig bezogene Gelder geht, arbeiten die Behörden erstaunlich rasch und effizient.

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie, was Sie tun können, um einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung zu entgehen.


Was ist eine Selbstanzeige?

Eine Selbstanzeige kann jeder machen, der sich in irgendeiner Form eines Vergehens oder Verbrechens schuldig gemacht hat. Sie besteht darin, dass man sein Vergehen selbsttätig der Polizei oder der zuständigen Behörde (in diesem Fall also der Familienkasse) anzeigt, und damit verhindert, dass zu einem späteren Zeitpunkt aus irgendwelchen Verdachtsmomenten ein Ermittlungsverfahren gegen einen angestrengt wird.


Was bewirkt eine Selbstanzeige?

In § 371 AO ist festgelegt, dass eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung strafbefreiend wirkt. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie sich rechtzeitig (also bevor Ermittlungen gegen Sie aufgenommen werden) selbst anzeigen, nicht für die von Ihnen begangene Steuerhinterziehung belangt werden können. Dabei kommt es darauf an, dass Sie rechtzeitig und von sich aus tätig werden, und im Rahmen der Selbstanzeige alles in korrekter Form offenlegen, was Sie bisher verschwiegen haben.


Wie funktioniert eine Selbstanzeige?

Sie können einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung entgehen, indem Sie die falschen Angaben, die Ihrem unrechtmäßigen Kindergeldbezug zugrunde liegen, vollständig, und inklusive der korrekten Angaben über die Zeiträume, in denen Sie noch Kindergeld bezogen haben, berichtigen.

Dafür ist ungemein wichtig, dass Sie nichts mehr verschweigen, nichts beschönigen, oder in irgend einer Weise unter den Tisch fallen lassen!


Was ist Voraussetzung für eine Selbstanzeige?

Zum Einen brauchen Sie für eine Selbstanzeige natürlich alle Unterlagen, die dafür eine Rolle spielen. Sie müssen gegenüber der Kasse alle von Ihnen gemachten falschen Angaben korrigieren, was bedeuten kann, dass Sie unter Umständen Ihre Vermögensverhältnisse rückwirkend für mehrere Jahre komplett offenlegen müssen. Dabei dürfen auf keinen Fall irgendwelche Ungereimtheiten oder Lücken zu finden sein, sonst geht die Selbstanzeige nach hinten los.

Zum anderen müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass „strafbefreiend“ nicht „konsequenzlos“ bedeutet. Sie werden zwar nicht weiter bestraft, aber natürlich wird die Kasse den hinterzogenen Betrag mit Zinsen zurückfordern.


Was kann ein Anwalt für mich tun?

Ein Anwalt kann zwei Dinge für Sie tun:

Zum Einen kann ein Anwalt Sie im Vorhinein beraten und dafür sorgen, dass in Ihrer Selbstanzeige alle Formalitäten korrekt eingehalten werden, damit Ihnen Ihr guter Wille nicht aufgrund irgendeiner Lücke in den Unterlagen nachträglich noch auf die Füße fällt.

Zum Anderen kann er die unangenehme Korrespondenz mit den Behörden für Sie übernehmen, und Sie für die Dauer der Aufarbeitung Ihrer Unterlagen und Festlegung Ihrer Nachzahlungen rechtlich vertreten.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Steuerrecht spezialisiert und arbeiten bundesweit.

Gerne geben wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung eine Einschätzung Ihrer Lage und stehen Ihnen bei allen folgenden Schritten kompetent zur Seite. Sie erreichen uns jederzeit per Telefon, E-mail oder WhatsApp.

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