Sensations Urteil zur Verjährung 2020 im VW Abgas Skandal

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Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München konnte vor dem Landgericht Ellwangen für den von Ihnen vertretenen Mandanten, ein unserer Kenntnis nach erstmaliges Urteil in Sachen Verjährung in Deutschland erzielen.

Das Landgericht Ellwangen verurteilte unter dem Az. 2 O177/20 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines VW Polo. Die Besonderheit bei dem Fall ist, dass die Klage erst im Jahre 2020 eingereicht wurde.

Das Landgericht Ellwangen ist der Meinung, dass die 3-jährige Verjährungsfrist nicht vor dem 31.12.2017 beginnen kann. Das Landgericht Ellwangen ist anders, als der BGH, der Meinung, dass die ad hoc Meldung des VW-Konzerns am 15.9.2015 hier nicht relevant ist. Gemäß dem BGH kann aus einem Urteil aus dem Jahre 2016 ausnahmsweise die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag. In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn.

Das Landgericht Ellwangen geht hier auf die eigene Mitteilungs Praxis des VW-Konzern ein, nach Bekanntwerden der Abgasmanipulation im September 2015. VW, ein in  der Automobilbranche führender Weltkonzern, mit entsprechendem Vertrauensvorschuss der Kunden, ging direkt nach Bekanntwerden des Diesel Skandals zwar an die Öffentlichkeit, verharmlost aber die Auswirkungen der Manipulation und kündigte umfassende Aufklärung zu juristisch bedeutsamen Fragen an,  wie es zu der Manipulation kommen konnte bzw. wer sie zu verantworten hatte. Damit hielt VW die Kunden von einer Klageerhebung ab.

Am 20.9.2015 meldete VW in einer Pressemitteilung, dass die Software bei der Mehrheit der betroffenen Motoren keinerlei Auswirkung habe. Am 25.9.2015 wurde mitgeteilt dass alle Fahrzeuge technisch sicher und fahrbereit sein und am 29 9. 2015 wurde versichert, das Abgasverhalten werde in Kürze nach gebessert.

Ausdrücklich verzichtete VW damals bis zum  31.12. 2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede. Im weiterhin wird eine Kenntnis von Mitgliedern des Vorstandes von VW bis heute bestritten, auch die Klageerhebung gegen Martin Winterkorn erfolgte nach jahrelangen Ermittlungen erst im Jahre 2019. Weiterhin war die zivilrechtliche Rechtslage bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Mai 2020 höchst unklar

Das Landgericht Ellwangen ging deshalb davon aus, dass dem Kläger nicht zumutbar ist, im Jahre 2016 Klage gegen die Beklagte einzureichen.Dies konnte er erst zu einem späteren Zeitpunkt tun. Somit war die Klageeinreichung im Jahre 2020 nicht verjährt.

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Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit,und insbesondere nach dem ergangenen Urteil des BGH, erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war. Auch stehen mannigfaltige Prozessfinanzierer zur Verfügung, die Prozesskosten risikofrei übernehmen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW/Audi/Porsche/Mercedes sowie BMW-Geschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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