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SGV IV: Bin ich als selbständiger Künstler sozialversicherungspflichtig?

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Können selbständige Künstler von der Sozialversicherungspflicht befreit werden oder nicht?

Ob jemand bei der Ausübung seiner Tätigkeit der Sozialversicherungspflicht unterliegt, kann in einem Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geprüft werden.

Zur Frage der Sozialversicherungspflicht eines Chefdirigenten hat das Sozialgericht Dresden entschieden, dass die Tätigkeit selbständig ausgeübt wird (Urteil vom 17.5.2016 – S 47 KR 789/12). Der Chefdirigent sei in seinen künstlerischen Entscheidungen frei und unterliege keinem Weisungsrecht über Ort, Zeit und Art der Tätigkeit.

Ergänzende Hinweise des Anwalts für Sozialversicherungsrecht

Selbständige Künstler haben die Möglichkeit, innerhalb der Künstlersozialversicherung eine sehr günstige soziale Absicherung zu erhalten. Dafür ist allerdings Voraussetzung, dass keine abhängige Beschäftigung besteht. Da Künstler selten eine Tätigkeit dauerhaft ausüben, muss für jede neue Tätigkeit der sozialrechtliche Status bestimmt werden. Es kommt entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an. Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. Es kommt entscheidend auf die Fallstricke des Einzelfalls an.

Bitte beachten Sie auch unser Dienstleistungsangebot der Statusprüfstelle.

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