"Shrinkflation": Augen auf beim Produktkauf!

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„Shrinkflation“: Was ist das?

Zu Zeiten der Inflation haben Verbraucher in allen Bereichen mit steigenden Preisen zu rechnen. Daher gehen bei Verbraucherschutz-Zentralen vermehrt Beschwerden über Mogelpackungen ein. Hersteller verstecken damit den höheren Produktpreis. Das bedeutet: Der Preis bleibt zwar unverändert, aber der Inhalt wird reduziert.

Dieses Phänomen heißt „Shrinkflation“. Der Name setzt sich aus den folgenden englischen Begriffen zusammen:

  • to shrink = schrumpfen
  • inflation = Inflation

Neu ist diese Vorgehensweise nicht. Aufgrund der momentan höheren Produktionskosten und Lieferengpässe ist dies aber für Hersteller eine zuverlässige Methode, die Preise versteckt zu erhöhen. Schließlich ist bekannt, dass Verbraucher weniger verärgert auf einen geringeren Packungsinhalt als auf höhere Preise reagieren.

Durch Shrinkflation erkennt der Kunde die Preiserhöhung nicht auf den ersten Blick. Schließlich reduziert der Hersteller die Produktmenge kaum merklich. Denn Packungsgröße und Preis bleiben gleich. Aus diesem Grund ist es wichtig, solche Mogelpackungen beim Einkaufen schnell zu erkennen.


Wie erkennt der Verbraucher „Shrinkflation“? 

Für Verbraucher ist es ärgerlich, nach dem Einkauf zuhause zu erkennen, dass gewohnte Produkte plötzlich weniger Inhalt zum gleichen Preis haben. Der Kunde hätte das Produkt womöglich gar nicht gekauft, wenn ihm das bereits im Supermarkt aufgefallen wäre. Um nicht in die Falle zu tappen, sind folgende Tipps zu beachten:

  • Stets Grundpreis sowie Inhalt des Produkts im Blick behalten.
  • Vorsicht bei neuen Verpackungsdesigns und Vermerken wie „verbesserte Rezeptur“ oder „neuer Geschmack“. Damit lenkt der Hersteller womöglich von einer geringeren Füllmenge ab.


Wie ist bei „Shrinkflation“ vorzugehen?

Kunden haben die Möglichkeit, sich bei Verbraucher-Zentralen und Eichämtern gegen Shrinkflation zu wehren, indem sie den Fall melden. Diese Organisationen und Behörden gehen der Sache dann nach und veröffentlichen die Ergebnisse auf ihrer Website.


Ist „Shrinkflation“ eine Täuschung der Verbraucher?

Hersteller nutzen Mogelpackungen, um von gestiegenen Produktpreisen abzulenken. Gesetzlich ist das nicht verboten. Der Gesetzgeber regelt lediglich den zulässigen Luftanteil innerhalb der Verpackung.

Immer wieder fordern daher Verbraucherschützer eine Kennzeichnungspflicht für Hersteller, sodass eine Reduzierung der Füllmenge auf der Verpackung verpflichtend vermerkt wird. Schließlich sollen Hersteller die Kaufentscheidung der Verbraucher nicht durch solche Tricks beeinflussen. Aufgrund der Gesetzeslage haben Kunden jedoch weiterhin nur die Möglichkeit, sich bei Mogelpackungen an die Zentralen des Verbraucherschutzes sowie Eichämter zu wenden.

Foto(s): stock.adobe.com/519115707

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