Sie sind geblitzt worden? Ein Fachanwalt hilft!
- 2 Minuten Lesezeit
Sie sind geblitzt worden und wissen nicht, ob eine Verteidigung sich lohnt? Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht liegt an der Schnittstelle zwischen Verkehrs- und Strafrecht. Rechtsanwalt Junge kann Sie daher optimal beraten und verteidigen. Er hat eine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.
Entweder der charakteristische Lichtreflex oder der Anhörungsbogen im Briefkasten signalisieren dem Betroffenen: „Ich bin geblitzt worden“. Eine Tatsache, die keine Folgen haben kann oder bis zum Fahrverbot führen kann.
Was ist also zu tun? Ist die Mitwirkung eines Rechtsanwalts notwendig oder vielversprechend?
Hat tatsächlich ein Blitzen des Fahrzeugs stattgefunden, wird der Halter des Fahrzeugs von der zuständigen Behörde angeschrieben. Je nachdem ob er oder aber eine andere Person dem ersten Anschein nach zu erkennen sind, bekommt er einen Anhörung- oder Zeugenfragebogen. Dieses Schreiben sollte nie ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt beantwortet werden. Nur dieser kann Akteneinsicht beantragen und auf Grund dieser entscheiden, ob eine Verteidigung Sinn macht oder nicht.
Der Anwalt benötigt hierfür eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht und das Anschreiben der Behörde, da auf diesem die entsprechende Vorgangsnummer benannt ist. Gleichfalls ist das Folgende zu beachten. Ein erfolgreiches Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid kann zu einer Einstellung des Verfahrens oder einer bloßen Verwarnung führen. Dieses ist aber nicht für Schnäppchenjäger zu haben. Daher ist ein Verteidigen meist nur sinnvoll, wenn eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde.
Ist es beispielsweise notwendig einen Gutachter zu beauftragen, dann stehen dessen Kosten in keinem Verhältnis zu dem eigentlichen Bußgeld. Daher sollte dem Rechtsanwalt auch die Rechtsschutzversicherung samt Versicherungsnummer benannt werden. Dieses als auch das Informieren über das weitere Vorgehen kann per E- Mail geschehen, sodass sie neben dem Ärger über das Schreiben nicht auch noch Wartezeit bei dem Anwalt in Kauf nehmen müssen.
Senden Sie die oben genannten Daten per E-Mail oder als Foto per Nachrichtenmessenger an Rechtsanwalt Junge und die Bearbeitung Ihres Falls kann beginnen. Die Vollmacht wird Ihnen dann auf gleichem Weg zum Unterschreiben übersandt. Sie sparen damit Zeit und der Verteidiger kann trotzdem unverzüglich mit der Bearbeitung des Falls beginnen.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos.
Kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.
Artikel teilen: