SIM-Unlock - Staatsanwaltschaft stellt Strafverfahren wg. Computerbetruges ein

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Es ist für viele Handy-Nutzer verlockend - man beschafft sich eine sogenannte "Unlock-Karte" und schon ist man in der Lage, die zum Teil vorgesehene SIM-Lock-Sperre zu umgehen und das erworbene Mobiltelefon mit jeglicher Art von Verträgen oder auch Prepaid-Karten zu verwenden statt die oftmals teuren Konditionen des Erstanbieters zumindest für eine gewisse Zeit zu akzeptieren.

Wenig Gedanken machen sich derartige User scheinbar über die Frage der Rechtmäßigkeit ihres Tuns.

So dürften einige Personen ein böses Erwachen erlebt haben, als plötzlich unter anderem von der Polizeidirektion Heidelberg (Polizeirevier Hockenheim) Anhörungsbögen ins Haus flatterten, in denen dem Adressaten vorgeworfen wurde, bereits durch den Kauf (!) den Straftatbestand eines Computerbetruges erfüllt zu haben.

In dem zugrunde liegenden § 263a Abs.1 StGB heißt es:

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Zugleich wurden die Beschuldigten aufgefordert, die erworbene Unlock-Karte auszuhändigen.

Angesichts der hohen Strafandrohung sollten derartige Anschuldigungen nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Es empfiehlt sich der Gang zu einem kompetenten Strafverteidiger, um mit diesem die Angelegenheit an sich zu besprechen und die Verteidigungstaktik zu bestimmen.

Bei einem unserer diesbezüglich geführten Mandate ist nun eine erste Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft eingetroffen: Das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen Computerbetruges wurde gemäß unserem Antrag mit Verfügung vom 09.12.2010 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt (Staatsanwaltschaft Mannheim, Einstellungsverfügung v. 09.12.2010, Az.: 620 Js 32476/09).

Dr. Sven Hufnagel

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kanzlei Dr. Hufnagel Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel hat neben seiner Spezialisierung im Verkehrsrecht im Jahr 2010 auch an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht teilgenommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit den obigen Ausführungen keine rechtliche Beratung erfolgt und dass diese unverbindlich sind. Sie dienen lediglich einer ersten Information und können eine individuelle anwaltliche Beratung und/oder Vertretung aber nicht ersetzen.


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