Simmons Simmons LLP mahnt i.A.d. SanDisk LLC angebliche Markenrechtsverletzungen ab

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Die Kanzlei Simmons Simmons LLP verschickt für die SanDisk LLC mit Hauptsitz in Kalifornien Abmahnungen aufgrund angeblicher Markenrechtsverstöße beim Verkauf von Speicherkarten. Die SanDisk LLP ist für die Entwicklung und Herstellung von Flash-Speicherkarten bekannt.

Laut der Simmons Simmons LLP sei die SanDisk LLP als Markeninhaberin der Unionswortmarke Nr. 1874 791 „SANDISK“ eingetragen.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe gefälschte SanDisk Speicherkarten unzulässigerweise eingeführt und vertrieben. Hierbei wird durch die Simmons Simmons LLP auf Art. 9 Abs. 2 a UMV hingewiesen.

Was fordert die SanDisk LLC?

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Anerkennung einer Schadensersatzpflicht, die Erteilung von Auskünften, sowie die Zahlung von Abmahnkosten (Gegenstandswert von 100.000 € zugrunde gelegt).

Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung der San Disc LCC zu tun? 

Es ist zunächst zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen zu differenzieren. Nach Erhalt der Abmahnung sollte geprüft werden, ob ein Markenrechtsverstoß besteht und ob die damit verbundenen Ansprüche und Forderungen dem Grunde nach bestehen.

Noch vor Auskunftserteilung sollten Sie sich vor Augen halten, dass Sie erst im Nachhinein von den Rechtsanwälten aufgefordert werden, eine konkrete Schadensersatzsumme zu zahlen. Die konkrete Summe für den Schadensersatzanspruch ergibt sich für die Gegenseite erst nach Ihrer Auskunftserteilung. Jedoch ist immer nur dann Auskunft zu erteilen, wenn man auch rechtlich dazu verpflichtet ist.

Daher sollten Sie schon so früh wie möglich einen Anwalt einschalten. Ein Anwalt wird für Sie die passende Verteidigungsstrategie finden und insbesondere eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und die Kommunikation mit Simmons Simmons LLP übernehmen.

Ihre Vorteile bei Einschaltung unserer Kanzlei:

  • Schnelle spezialisierte Hilfe durch unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz
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  • Kostenloses Erstgespräch
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Das Team unserer Kanzlei hat sich im Bereich des Markenrechts spezialisiert und setzt sich seit Jahren mit markenrechtlichen Problemstellungen auseinander. Gerne bearbeiten wir auch Ihr markenrechtliches Anliegen! Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter Schilderung Ihres Anliegens und unter Angabe einer Rückrufnummer.


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