Sin City 2 - A Dame To Kill For - Abmahnung von Sasse & Partner Rechtsanwälten im Briefkasten gehabt?

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Der US-amerikanische Film-Hit der Rechteinhaberin Splendid Film GmbH wird von Sasse & Partner Rechtsanwälten abgemahnt. Den Empfängern von Abmahnbriefen wird das Filesharing des Filmwerkes in Tauschbörsen vorgeworfen. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages.

Wenn Sie eine Abmahnung von Sasse & Partner für das Filmwerk Sin City 2 - A Dame To Kill For erhalten haben, sollten Sie so reagieren: 

Die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren! 

Wer ein Abmahnschreiben erhält, ist stets verpflichtet, darauf zu reagieren. Die Hoffnung, dass das Ganze nicht weiter verfolgt werden wird, bringt sich in die Gefahr kostspieliger Gerichtsverfahren. Die bevollmächtigten Kanzleien der Rechteinhaber können den Unterlassungsanspruch durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung von statten geht. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten dieses gerichtlichen Verfahrens tragen, was bei einem Streitwert von 25.000 Euro hohe Mehrkosten sind. Durch die richtige Reaktion kann das vermieden werden!

Keine voreiligen Zahlungen an die Gegenseite leisten!

Ob ein Anspruch gegen Sie überhaupt besteht und in welcher Höhe, bedarf einer Überprüfung:

Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12).

Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Die anwaltliche Beratung kann Kosten sparen!

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unbedingt überprüfen lassen! 

Unterschreiben Sie nicht einfach die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Eine einmal unterschriebene und versandte Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang bindend und kann nicht widerrufen oder angefochten werden! Sie werden von den Abmahnkanzleien regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch unter 030 206 494 05 oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu: berlin@shrecht.de 

Rechtsanwältin Scharfenberg


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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