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Sind Überspannungsschäden wegen Sonnenfinsternis versichert?

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

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Die partielle Sonnenfinsternis sorgt für erhebliche Schwankungen im Stromnetz, auf die die Netzbetreiber reagieren müssen. Denn wenn sich der Mond vor die Sonne schiebt und sein Schatten auf die Erde fällt, produzieren die Photovoltaikanlagen in Deutschland laut Stromnetzbetreiber Tennet kurzzeitig bis zu 19 Gigawatt weniger Strom. Ende 2014 beträgt der Bundesnetzagentur zufolge die Gesamtleistung der hierzulande installierten Anlagen ca. 38 Gigawatt.

Stresstest fürs Stromnetz

Um sich das besser vorstellen zu können, verliert das Netz umgerechnet so viel Energie wie ca. 15 normale Atomkraftwerke produzieren. Wenn die Sonnenfinsternis dann gegen Mittag endet, erhalten die Anlagen aufgrund der gestiegenen Sonne schnell die Energie von umgerechnet 25 Atomkraftwerken. Für das Stromnetz bedeutet diese rasante Ab- und Zunahme der Energiemenge einen ungewohnten Stresstest. Beim normalen Tag-Nacht-Zyklus vollzieht sich der Lastwechsel viel gleichmäßiger. Durch Zuschalten und Abschalten von Kraftwerksleistung versuchen die Netzbetreiber, die Netzauslastung daher stabil zu halten. Denn bei ungeregeltem Ablauf können ans Stromnetz angeschlossene Geräte durch Überspannung beschädigt werden.

Hausratversicherung greift nicht

Hausratversicherungen zahlen für Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden regelmäßig an Geräten nur dann, wenn sie durch Blitzschlag verursacht wurden. Die elektrischen Einrichtungen und Geräten sind zudem nur dann versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Der Blitzschlag muss unmittelbar auf die Sachen übergehen. In vielen Versicherungsverträgen ist die Leistung zudem auf 5 Prozent der Versicherungssumme beschränkt. Wenn es mehrere teure Geräte wie Kühlschrank, Fernseher, PC, Router oder Smartphone erwischt, kann die Summe schnell ausgeschöpft sein. Folgeschäden wie Produktionsausfall und Datenverlust sind nicht mitversichert. Das regeln die von vielen Versicherern verwendeten Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen. In puncto Überspannung aus anderen Gründen wie etwa aufgrund von Sonnenfinsternis sieht es mit der Versicherungsleistung jedenfalls schlecht aus.

Daneben gibt es auch spezielle Steckdosenleisten mit integriertem Überspannungsschutz. Beim Kauf ist mitunter der Abschluss einer Geräte-Schutz-Versicherung enthalten. In puncto Versicherungssumme und -bedingungen gibt es hier jedoch große Unterschiede. Mangels Allgemeiner Versicherungsbedingungen hilft hier nur das Nachfragen beim Hersteller bzw. Versicherer.

Netzbetreiber haftet ohne Verschulden

Bleiben die Netzbetreiber. Diese versuchen, wie eingangs erwähnt, die Auswirkungen der Sonnenfinsternis auf das Stromnetz zu meistern. Eine Sofi stellt sich dabei als besonderes Ereignis dar. Könnte sie Fehler des Netzbetreibers entschuldigen? Insofern gingen die Gerichte lange von einem notwendigen Verschulden aus, damit eine Haftung entsteht. 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch ein wegweisendes Urteil gefällt, indem er das Produkthaftungsrecht auf Überspannungsschäden angewandt hat (Urteil v. 25.02.14, Az.: VI ZR 144/13). Das Produkthaftungsgesetz regelt eine Haftung ohne Verschulden. Elektrizität stelle ein Produkt dar, auf welches das Produkthaftungsgesetz anwendbar sei. Dessen Hersteller ist der Netzbetreiber, da er es auf die im hiesigen Niederspannungsnetz übliche Spannung von 230 V umwandelt. Wenn dem Netzbetreiber das nicht richtig gelingt und Geräte deshalb Schaden nehmen, kann er haften. Das Produkthaftungsgesetz ist jedoch nur auf Sachen im privaten Gebrauch anwendbar. Außerdem sieht es bei Sachschäden eine Selbstbeteiligung von 500 Euro vor. Offen ist, inwiefern aufgrund der vorherigen Berichterstattung zur Sonnenfinsternis eine Verantwortung besteht, wenn Geräte nicht vorsorglich vom Stromnetz getrennt wurden.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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