S&K-Anlegerskandal - weitere S&K-Partnerfirmen pleite

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Der S&K-Anlegerskandal zieht immer weitere Kreise. Die S&K-Gruppe steht im Verdacht, mit einem umfangreichen Schneeballsystem tausende Privatanleger um einen dreistelligen Millionenbetrag gebracht zu haben. Durch eine bundesweite Grossrazzia Ende Februar 2013 war der Fall ans Licht gekommen.

Wie einschlägige Medien heute berichten, haben nun weitere Partnerfirmen von S&K, nämlich die Asset Trust AG und die Deutsche Sachwert Emissionshaus AG, beim Amtsgericht Regensburg Insolvenz angemeldet (Az.: 2 IN 196/13 und 2 IN 197/13).

Damit erhöht sich die Zahl der Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem „S&K-Skandal" in die Insolvenz gehen mussten, auf mindestens fünfzehn. Zuletzt waren davon die Firmen der Hamburger United Investors Gruppe betroffen. In dem vermuteten Betrugskonstrukt um S&K sollen all diese Gesellschaften als wichtige Geldbeschaffer für die S&K fungiert haben. Durch die von diesen Firmen aufgelegten Immobilienfonds wurden Anlegergelder in Millionenhöhe in die S&K-Geschäfte geschleust.

Der Umfang des Schadens, der durch den Anlagebetrug entstanden sein soll, ist nach wie vor nicht bekannt. Es ist aber wohl von einem dreistelligen Millionenbetrag auszugehen.  Ein von der KKWV-Anwaltskanzlei bei der Staatanwaltschaft Frankfurt/Main für die von uns gegründete „Interessengemeinschaft S&K-Geschädigte" gestelltes Gesuch auf Akteneinsicht wurde mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen abgelehnt.

Die KKWV-Anwaltskanzlei wird den gesamten Komplex um den S&K-Anlagebetrug weiter aufmerksam verfolgen und versuchen, die Interessen Ihrer Mandanten hier so effektiv wie möglich wahrzunehmen. Mit der von uns gegründeten „Interessengemeinschaft S&K-Geschädigte", die bereits zahlreiche Anleger vertritt, soll versucht werden, die Einzelinteressen zu bündeln und einen entsprechenden Informationsaustausch zwischen den Betroffenen herzustellen. Nähere Informationen sowie ein entsprechendes Beitrittsformular finden Sie auf unserer Homepage unter www.kkwv-augaburg.de/Formulare.

Generell ist betroffenen Anlegern anzuraten, Ihren Fall von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Die KKWV-Anwaltskanzlei steht hierfür gerne zur Verfügung. Generell dürften Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler aufgrund der Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten gegeben sein. Im Falle einer Verurteilung der verantwortlichen Personen wegen Kapitalanlagebetruges kann zusätzlich auch unmittelbar gegen diese vorgegangen werden.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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