Travel24: Droht ein neuer Anlegerskandal? Anleger sollten handeln!

  • 2 Minuten Lesezeit

Schlechte Nachrichten für Anleger des Leipziger Reiseanbieters Travel24.com AG.

Einer Einschätzung des Managermagazins vom 17.12.2015 zufolge könnte ein neuer Anlegerskandal drohen.

Travel24.com sammelte durch eine Anleihe ca. 20-25 Mio. € ein u.a. für den Aus- und Umbau zweier Design-Hotels in Leipzig und Köln, die spätestens 2013 eröffnet werden sollten, jedoch noch immer nicht in Betrieb sind.

Laut Wertpapierprospekt wollte Travel24 dabei bis zu 25 Hotels im Segment „Budget Design Hotels“ betreiben.

Nach der zögerlichen Umsetzung wurde laut Manager Magazin vom Aufsichtsratsvorsitzenden Daniel Kirchhoff nun bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Sonderprüfung in Auftrag gegeben. Hierbei wurden die Geldtransfers ausgewertet, ein Kapitalmarktexperte wertete auch Anlegerprospekte aus, der beauftragte Strafrechtsprofessor Bernhard Kretschmer soll zu dem Schluss gekommen sein, dass der Wertpapierprospekt in erheblicher Weise fehlerhaft sein soll, weiter, dass sich der Verdacht des Kapitalanlagebetrugs aufdränge.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Daniel Kirchhoff hat daraufhin sein Amt Anfang Dezember 2015 aufgegeben.

Auch hatte am 14. Dezember 2015 Travel24 in einer Ad-hoc-Mitteilung mitgeteilt, „dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG aufgrund wesentlicher Prüfungshemmnisse Versagungsvermerke gem. § 322 Abs. 5 S. 1 HGB) für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 erteilen wird.“ Die Wirtschaftsprüfer hätten „alle angemessenen Möglichkeiten zur Beurteilung der Planungsannahmen ausgeschöpft“ und seien „nicht mit hinreichender Sicherheit zu einer positiven Aussage diesbezüglich gekommen.“

Auch wenn bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt und sich Travel 24 von den Ergebnissen der Prüfung distanziert hat und nun eigenen Angaben zufolge bereits ein eigenes Gutachten in Auftrag geben wird oder sogar in Auftrag gegeben hat, um für Klarheit zu sorgen, sind das schlechte Nachrichten für die Anleger.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB empfiehlt daher „allen Anlegern, umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Hierzu könnte z.B. die Prüfung gehören, ob eine fristlose Kündigung der Anleihe aus wichtigem Grund möglich ist. Auch sollte umgehend geprüft werden, ob nicht z.B. Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden können. Ein schnelles Handeln empfiehlt sich dabei.“

Betroffene Travel24-Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, Dr. Späth & Partner betreuen seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig geschädigte Kapitalanleger.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema