S&K-Prozess: Hauptangeklagte legen ein Geständnis ab

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Die erste große Etappe im Mammut-Prozess gegen die Hauptverantwortlichen der S&K-Gruppe, Jonas Köller und Stephan Schäfer: Wie aktuelle Medien berichten, haben die beiden Hauptangeklagten erstmals Reue gezeigt und ein Geständnis abgelegt. Die FAZ zitierte eine Phrase aus dem Geständnis von Jonas Köller, der das S&K-Geschäftsmodell als „schäbig und einfallslos“ bezeichnete und sich selbst als „dumm und gierig“. Den geschädigten Anleger dürfte eine Entschuldigung kaum weiterhelfen, dafür könnte sie in dem größten Betrugsverfahren der deutschen Rechtsgeschichte eine enorme Fortentwicklung darstellen. Nach 17 Prozessmonaten könnte das Verfahren eher abgeschlossen werden. Zwar plädiert die Staatsanwaltschaft nicht mehr auf Betrug, dafür jedoch weiterhin auf Untreue. Laut Anklage sollen rund 11.000 Anleger mittels Schneeballsystem um 240 Mio. Euro gebracht worden sein. Bei einer Verurteilung könnten betroffene Anleger gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Hauptverantwortlichen durchsetzen.

Die S&K-Gruppe wurde im Jahr 2000 von Jonas Köller und Stephan Schäfer gegründet. Das Unternehmen vertrieb diverse Immobilienfonds. Die S&K-Gruppe nutzte das, seit der Finanzkrise 2008 und insbesondere der Lehman-Pleite, verbreitete Bedürfnis nach sicheren, inflationsgeschützen Anlagen. Die Verantwortlichen sollen über Jahre ein groß angelegtes Betrugssystem installiert haben. Dieses beruhte auf einem klassischen Schneeballsystem: Dabei finanzierten die neuen Anleger mit ihren Einlagen die Zinsen der bisherigen Kunden. Gelockt wurden Anleger von Immobilienfonds mit überdurchschnittlicher Verzinsung und angeblich herausragenden Sicherheiten.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Betroffene könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Oftmals werden Kapitalanlagen ohne die entsprechenden Hinweise auf etwaige Risiken angeboten. So kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts durchaus die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Deshalb wird geraten anwaltlichen Rat einzuholen, um mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich prüfen zu lassen. Diese könnten sich aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern ergeben. Sobald es zu einer Verurteilung der Hauptverantwortlichen kommt, könnten Betroffene auch einen Schadensersatzanspruch infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.

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