Dieselklagen und Geständnis vom Ex-Audi-Chef Stadler?

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Der Ex-Audichef Stadler hatte am 16.05.2023 ein auch für die zivilrechtlichen Diesel-Verfahren äußerst bedeutsames Geständnis vor dem Strafgericht in München abgegeben.

Damit ist Stadler das erste Mitglied des VW-Konzernvorstands, das vor Gericht den Vorwurf des Betrugs durch Unterlassen im Dieselskandal insoweit eingeräumt hat.

Die Wirtschaftsstrafkammer hatte dem 60-Jährigen bei einem umfassenden Geständnis und Zahlung von 1,1 Millionen Euro hierbei eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Das Strafurteil selbst wird im Juni erwartet.

Vor dem Hintergrund dieses bahnbrechenden Geständnisses wird die auf Dieselklagen gegen Audi und Porsche spezialisierte Kanzlei Eser Rechtsanwälte, Hauptsitz Stuttgart, von telefonischen Anfragen von potentiell betroffenen Audi- und Porschefahrer regelrecht überrollt.

Die Kanzlei Eser Rechtsanwälte, gegründet als Verbraucherschutzkanzlei im Jahre 2005,  ist seit dem Aufkommen des Dieselskandals im Jahre 2015 auf Diesel-Klagen gegen alle führenden Autohersteller, vor allem auch gegen Audi und Porsche, spezialisiert. Insoweit wurden bereits hunderte Verfahren bundesweit geführt.


Betroffenheit und Höhe von Schadenersatz?

Nach dem Geständnis vom Ex-Audi Chef Stadler interessieren die meisten Anrufer, ob das erworbene Modell von dem Abgasskandal betroffen ist und wie hoch ein potentieller Schadensersatzanspruch ausfallen kann. 

Bei den durchgehend hochpreisigen Fahrzeugen von Audi und Porsche kann im Einzelfall ein Schadensersatzanspruch in Höhe von bis zu 50.000 EUR bestehen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser.

Nach weiterer Auffassung von Herrn Eser sind mit dem abgegebenen Geständnis die Chancen auf Erhalt hoher Schadenersatzsummen sowohl gegen Audi als auch Porsche enorm gestiegen.


Mit diesem Geständnis werden Schadenersatzklagen gegen Audi und Porsche also viel einfacher zu führen sein, so Herr Eser.

Dies vor allem vor dem Hintergrund der vor kurzem ergangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023 und der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 08.05.2023.


Welche Audi und Porsche-Modelle?


Im Strafprozess ging es hierbei in erster Linie um die 3.0 Liter und 4.2 Liter Motoren Bezeichnung EA896, EA897, EA897evo der Audi + Porsche Fahrzeuge

Laut Anklage sind die im Strafprozess verhandelten Motoren mit unzulässiger Abschalteinrichtung in folgenden Fahrzeugen verbaut:

    Audi A 8 Euro 6 V8 4.2 Liter TDI Gen1 (283 kW)

    Audi Q 5 Euro 6 V6 3.0 Liter TDI Gen 2 (184, 190 kW)

    Audi SQ5 TDI Euro 6 V6 3.0 TDI (230, 240 kW)

    Audi SQ5 plus TDI Euro 6 V6 3.0 Liter (250 kW)

    Audi A4 Euro 6 (Vorerfüller) V6 3.0 Liter TDI Gen 1 (176 kW)

    Audi A4, A5 Euro 6 (Vorerfüller) V6 3.0 TDI Gen2 (160 kW, 180 kW)

    Audi A6, A7 Euro 6 (Vorerfüller) V6 TDI Gen2 (180 kW)

    Audi A8, A8L Euro 6 V6 3.0 Liter TDI Gen 2 (184 kW)

    Audi Q7 Euro 6 (Vorerfüller) V6 3.0 TDI Gen2 (180 kW)

    Audi Q 7 Euro 6 (Vorerfüller) V6 3.0 TDI Gen 1 (176 kW)

    Audi A6, A7 Euro 6 V6 3.0 Liter TDI Gen2evo (155, 160, 200 kW)

    Audi A8 A8L Euro 6 V6 3.0 Liter TDI Gen 2 (155, 190, 193 kW)

    Audi A6, A7 Euro 6 V6 3.0 Liter BiT (235, 240 kW)

    Porsche Cayenne Euro 6 V6 3.0 TDI Gen2 (155, 184, 193 kW)

    Porsche Cayenne Euro 6 V6 3.0 Liter TDI Gen2 (155, 184, 193 kW)

    Porsche Cayenne S Euro 6 V8 4,2 Liter TDI Gen1 (283 kW)

    Porsche Macan S Euro 6 V6 3.0 Liter TDI Gen2 (155, 184, 190 kW)

    VW Touareg Euro 6 V6 3.0 Liter TDO Gen2 (150, 193 kW)


Die Anwaltskanzlei Eser Rechtsanwälte bietet hierzu eine kostenlose Erstbewertung an.

Wir führen weiter kostenfrei die Korrespondenz mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung durch. 

Auch eine bereits abgelaufene Rechtsschutzversicherung kann eintrittspflichtig sein, wenn zum Kaufzeitpunkt des Fahrzeugs eine Rechtsschutzversicherung bestand und die Anzeigefristen nach Beendigung der Rechtsschutzversicherung noch nicht abgelaufen sind.

Zuletzt haben diverse Gerichte die Rechtsschutzversicherer zur Tragung der Kosten verurteilt.

Drohende Verjährung zum 31.12.2023 beachten!

Es ist nicht auszuschließen, dass berechtigte Ansprüche der betroffenen Fahrzeugbesitzer zum Stichtag, 31.12.2023, verjähren. All diejenigen die den betrügenden Autoherstellern aber kein Geld schenken wollen, sollten daher dieses Jahr noch rechtliche Schritte prüfen lassen.

Vermeiden Sie die Verjährungsfalle und sichern jetzt Ihrer Rechte!
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Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular auf unserer Homepage unter www.eser-law.de Ihre Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig, innherlab von 48 Stunden, von uns beantwortet.

Foto(s): Foto von Clément ROY auf Unsplash


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