Snowbird AG: BaFin droht mit Zwangsgeldern in Höhe von 335.000 Euro

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Am 29. November 2016 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Snowbird AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. WpHG angeordnet und bei fortdauernder Nichterfüllung Zwangsgelder in Höhe von 335.000 Euro angedroht. Wie der Mitteilung vom 7. Dezember 2016 zu entnehmen ist, hat die Snowbird AG gegen Veröffentlichungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Bei der Snowbird AG handelt es sich nach Unternehmensangaben, um einen der weltweit führenden Daunen-Verarbeiter für Daunenwaren wie Bettdecken und Kissen. Im Jahr 2001 wurde das Unternehmen Snowbird Henan gegründet. In den darauffolgenden Jahren folgte die Inbetriebnahme mehrerer Daunenfabriken. Das Unternehmen wagte im Jahr 2014 den Börsengang (WKN: A1PHEL).

Es bleibt offen, inwieweit das Unternehmen dazu fähig ist, seine Veröffentlichungspflichten zu erfüllen oder gegebenenfalls die Zwangsgelder in Höhe von 335.000 Euro zu bezahlen.

Möglichkeiten für Betroffene

Betroffene sollten frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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