So stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung wirksam zugestellt wird!

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Das Bild zeigt wie ein Brief in einen gelben Briefkasten eingeworfen wird

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kommen irgendwann an den Punkt, an dem eine Kündigung notwendig wird. Eine korrekt zugestellte Kündigung ist dabei entscheidend, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Der „Zugang“ – also der Moment, in dem der Kündigungsempfänger die Kündigung erhält – ist dabei nicht nur ausschlaggebend für die Wirksamkeit, sondern auch für den Beginn der Kündigungsfrist und die dreiwöchige Klagefrist.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Methoden für die sichere Zustellung einer Kündigung zur Verfügung stehen, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und was Sie zur Absicherung unternehmen können.

Persönliche Übergabe – die sicherste Methode

Die persönliche Übergabe ist in der Regel die sicherste Methode, um eine Kündigung zuzustellen. Hier übergeben Sie das unterschriebene Kündigungsschreiben direkt an Ihren Vertragspartner, was unmittelbar den Zugang und damit den Beginn der Kündigungsfrist bewirkt. Wichtig ist, dass Sie sich den Empfang der Kündigung schriftlich bestätigen lassen. Eine solche Empfangsbestätigung ist später im Streitfall ein wertvoller Nachweis.

Falls eine schriftliche Bestätigung nicht möglich ist, sollten Sie zumindest Zeugen hinzuziehen, die den Zugang der Kündigung bezeugen können. In besonders dringenden Fällen, etwa wenn der letzte Tag der Kündigungsfrist nahe ist, bietet die persönliche Übergabe eine schnelle und unkomplizierte Lösung.

Beispiel: Sie sprechen eine fristlose Kündigung aus und haben nur noch wenige Tage, bis das Arbeitsverhältnis automatisch weiterläuft. Durch die persönliche Übergabe mit schriftlicher Bestätigung können Sie sich absichern.

Einwurf in den Briefkasten: Praktisch, aber mit Vorsicht

Wenn eine persönliche Übergabe nicht möglich ist, stellt der Einwurf in den Briefkasten eine bewährte Methode dar. Der Zugang gilt in der Regel am nächsten Werktag nach Einwurf als erfolgt und damit beginnt auch die Kündigungsfrist. Empfehlenswert ist es, diesen Einwurf durch einen Boten oder mit einem Zeugen vorzunehmen, der den genauen Zeitpunkt und den Inhalt des Schreibens bestätigen kann.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist längere Zeit krankgeschrieben und daher schwer erreichbar. Hier kann ein dokumentierter Einwurf mit Zeugen ausreichen, um die Kündigung sicher zuzustellen.

Zustellung per Postbrief – Hohe Unsicherheit

Eine Kündigung per gewöhnlichem Postbrief ist riskant und wenig empfehlenswert. Hier haben Sie keinerlei Kontrolle über den genauen Zeitpunkt und auch keine Beweiskraft dafür, dass das Schreiben den Empfänger überhaupt erreicht hat. Selbst wenn das Schreiben zugestellt wird, fehlt Ihnen später die Möglichkeit, Inhalt und Formalien der Kündigung rechtlich nachzuweisen.

Beispiel: Sie kündigen mit einem normalen Postbrief und der Empfänger behauptet später, das Schreiben nicht erhalten zu haben. Hier wäre ein Nachweis kaum möglich und im schlimmsten Fall wird die Kündigung als ungültig eingestuft.

Einwurfeinschreiben oder Übergabe-Einschreiben – Nicht immer verlässlich

Zwei verbreitete, aber nicht unbedingt sichere Alternativen sind das Einwurfeinschreiben und das Übergabe-Einschreiben:

  • Einwurfeinschreiben: Mit dieser Methode kann nachgewiesen werden, wann ein Brief eingeworfen wurde. Allerdings gibt es keine Sicherheit über den Inhalt des Schreibens. Im Streitfall kann der Empfänger z. B. behaupten, dass das Schreiben leer war oder keinen Kündigungstext enthielt. Um diese Methode sicherer zu machen, sind zusätzliche Zeugen oder Dokumentationen erforderlich.


  • Übergabe-Einschreiben: Hier muss der Empfänger den Empfang bestätigen. Allerdings ist diese Methode nur erfolgreich, wenn der Empfänger auch wirklich zu Hause ist und das Schreiben annimmt. Bei Nichtannahme oder Abwesenheit wird das Schreiben in der Postfiliale hinterlegt und nur als zugestellt gewertet, wenn es abgeholt wird. Verzögerungen oder eine verweigerte Annahme können das Verfahren unberechenbar machen.


Beispiel: Sie versenden ein Übergabe-Einschreiben an einen Mitarbeiter, der das Schreiben jedoch nicht abholt. Die Kündigungsfrist beginnt in diesem Fall erst, wenn das Schreiben tatsächlich abgeholt wurde – oder gar nicht, falls es liegen bleibt

Einwurf durch einen Boten: Sicher und dokumentiert

Eine zuverlässige und rechtssichere Methode ist die Zustellung durch einen Boten. Hier übergeben Sie das Kündigungsschreiben an einen neutralen Dritten – zum Beispiel einen Kollegen oder beauftragten Zusteller –, der es dann in den Briefkasten des Empfängers wirft. Der Bote dokumentiert dabei den Zeitpunkt und kann den Inhalt des Schreibens bestätigen, was im Streitfall als Beweis ausreicht.

Falls Sie die Kündigung selbst einwerfen, sollten Sie mindestens einen Zeugen hinzuziehen, der sowohl den Inhalt als auch den Zeitpunkt des Einwurfs bezeugen kann. Auf diese Weise sind Sie auch bei kurzfristigen Zustellungen rechtlich abgesichert.

Beispiel: Ein Arbeitsverhältnis soll fristgerecht gekündigt werden, und Sie beauftragen einen Boten, den Einwurf vorzunehmen. Dank der Dokumentation durch den Boten sind Sie für eventuelle Streitfälle abgesichert.

Zustellung durch den Gerichtsvollzieher – Höchster Beweiswert

Die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher ist die wohl sicherste Methode, da der Zugang durch eine Zustellungsurkunde rechtlich bestätigt wird. Ein Gerichtsvollzieher übernimmt die Zustellung und dokumentiert den Zeitpunkt des Zugangs. Diese Methode ist jedoch mit höheren Kosten und einem höheren Zeitaufwand verbunden und eignet sich daher nur, wenn es die Umstände erfordern, etwa bei besonders strittigen oder kritischen Kündigungen.

Beispiel: Sie möchten eine Kündigung in einer heiklen Situation, etwa bei einem drohenden Rechtsstreit, besonders sicher zustellen. Die Gerichtsvollzieher-Zustellung gibt Ihnen rechtliche Sicherheit.

Ungeeignet – elektronische Zustellung

Von der Zustellung per E-Mail, WhatsApp, Fax oder anderen digitalen Messengern ist abzuraten. Kündigungen per elektronische Kommunikation erfüllen nicht die gesetzlich geforderte Schriftform und sind daher unwirksam. Selbst wenn der Empfänger die Kündigung liest, gilt sie rechtlich nicht als zugegangen, und die Kündigungsfrist beginnt nicht.

Beispiel: Ein Arbeitgeber schickt eine Kündigung per E-Mail. Diese Kündigung wird aufgrund der fehlenden Schriftform als ungültig eingestuft und hat keine rechtlichen Folgen.

Fazit

Die Wahl der richtigen Zustellungsart ist entscheidend für eine rechtssichere Kündigung. Die persönliche Übergabe ist meist die sicherste Methode. Sollte dies nicht möglich sein, bietet sich die Zustellung durch einen Boten mit Dokumentation an. Von einfachen Postbriefen und elektronischen Zustellungsarten ist abzuraten, da sie oft nicht nachweisbar oder ungültig sind. Im Zweifelsfall ist die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher die sicherste Option, wenn auch mit höherem Aufwand verbunden.

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Rechtsanwalt Robert Apitzsch steht den den Säulen eines Gerichts

Robert Apitzsch

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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