Sofortiger Handlungsbedarf beim Betreuungsunterhalt
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von Ehegattenunterhalt wegen Kindesbetreuung (Az.1 BvL 9/04) sollte in schwebenden Verfahren und Verhandlungen über die Dauer der Zahlung des Unterhalts bereits jetzt beachtet werden, auch wenn dem Gesetzgeber Zeit zur Neuregelung bis zum 31.12.2008 gegeben wurde:
Elternteile, die einen Anspruch wegen Zahlung von Betreuungsunterhalt wegen Betreuung eines Kindes aus nichtehelicher Verbindung stellen, sollten auf die Vereinbarung einer Klausel achten, dass der Unterhalt unabhängig von Stichtagen und Übergangsvorschriften länger zu bezahlen ist , wenn die Gesetzesänderung dies vorsieht.
Elternteile, gegen die der Anspruch auf Zahlung des Unterhalts vom getrennt lebenden Ehegatten oder Geschiedenen erhoben wird, müssen auf einen Vorbehalt der Neuregelung bei Vereinbarungen achten, um nicht einen Vertrauenstatbestand für eine längere Dauer der Zahlung zu schaffen; allenfalls sollte eine Verpflichtung höchstens bis zum 31.12.2008 festgelegt werden.
Unterhaltsberechtigte oder -verpflichtete, für die bereits eine Regelung aufgrund Vereinbarung oder Gerichtsentscheidung getroffen wurde, sollten ihr Augenmerk auf die geplante Reform und die damit zu treffenden Übergangsvorschriften richten.
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