SOKA-Bau-Umlage – Ausbildungsumlage 2015 – wie handeln?

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Die SOKA-Bau fordert von unzähligen Kleinunternehmen, die im engeren oder erweiterten Sinne dem Baugewerbe zuzuordnen sind, eine Ausbildungsumlage in Höhe von 450 EUR für das Jahr 2015. Klingt wenig, kann aber viel werden. So wird für 2016 bereits eine Umlage von 900 EUR erhoben. Die Umlage wird auch dann gefordert, wenn die Unternehmer selbst keine Ausbildungsplätze anbieten oder in dem Bereich keine Ausbildung möglich ist. Viele Kleinunternehmen „vom Bau“ sind sprach- oder eher kopflos. Ist die Forderung der SOKA-Bau rechtmäßig? Müssen Handwerker zahlen, auch wenn sie keinen Lehrling beschäftigen?

Viele Fragen sind offen. Beim Arbeitsgericht Berlin sind aktuell (10/2016) über 9000 Fälle zu der Problematik anhängig. Die Dauer und der Ausgang der Verfahren sind vollkommen offen. Tatsache ist, dass es Entscheidungen – zugunsten der SOKA-Bau – gibt (LAG Köln + LAG Berlin-Brandenburg), gegen die jeweils Rechtsmittel erhoben wurde. Doch was bringen diese Entscheidungen den betroffenen Unternehmen? Aktuell nicht viel, denn wann und wie das Bundesarbeitsgericht darüber entscheiden wird, ist vollkommen offen. Die Unsicherheit bleibt.

Während die Verfahren vor dem Arbeitsgericht noch ohne Anwalt funktionieren, ist damit vor dem Landesarbeitsgericht Schluss und dann kann es teuer werden.

Damit aus einem „450-Euro-Ärger“ kein „1000-Euro-Ärger“ wird, heißt es jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren. Betroffene Unternehmer sollten ihre Strategie genau überdenken. Wir empfehlen, hierzu einen kompetenten Anwalt zu befragen.


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