Was ist die SOKA Bau?

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SOKA-Bau repräsentiert die "Sozialkassen des Baugewerbes". Diese Institution entstand im Jahr 2001 durch die Fusion der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse e.V. (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Für Unternehmen, deren Geschäftssitz sich in Berlin befindet, fungiert die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes, auch bekannt als SOKA-Berlin, als Ersatz für die ULAK. Beide Kassen, ULAK und ZVK, sind Organe, die von den Tarifpartnern der Bauindustrie ins Leben gerufen wurden. Dazu zählen der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).

SOKA-Bau ist keine von der Regierung betriebene Sozialkasse, sondern vielmehr eine "gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien" gemäß § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes (TVG). Ihre Hauptzielsetzung ist die Kompensation der industriespezifischen Nachteile für Bauarbeiter durch ein umfassendes Leistungsangebot. Neben Hauptaufgaben wie dem Schutz von Urlaubsansprüchen, betriebsübergreifender Altersversorgung und der Finanzierung der Berufsausbildung werden auch spezielle Leistungen wie private Altersvorsorge und die Kontrolle von Mindestlöhnen angeboten.

Die Grundlage für die Mitgliedschaft und Beitragsverpflichtung in der SOKA-Bau sind die Tarifverträge der Baubranche. Wenn Sie als Arbeitgeber ein Bauunternehmen betreiben und somit unter den Geltungsbereich dieser Tarifverträge fallen, sind Sie grundsätzlich zur Mitgliedschaft und Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Dank eines speziellen Erstattungssystems können Sie als Arbeitgeber jedoch Ansprüche gegenüber der SOKA-Bau geltend machen, falls Sie bereits tarifliche Leistungen an Ihre Arbeitnehmer erbracht haben.

Der Urlaubsanspruch für Arbeiter im Baugewerbe wird durch spezielle Regelungen im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) festgelegt. Diese Regelungen differieren teilweise von den allgemeinen Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) und sind darauf ausgerichtet, die besonderen Herausforderungen der Branche zu berücksichtigen. Insbesondere wird durch ein spezielles Urlaubskassenverfahren der Ausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewährleistet. Dieses System wird durch Beitragszahlungen aller Arbeitgeber im Baugewerbe finanziert.

Im Rahmen des Sozialkassenverfahrens sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, der zuständigen Urlaubskasse monatliche Berichte für jeden ihrer gewerblichen Arbeitnehmer zu übermitteln. Dazu gehören Angaben zum monatlichen Bruttolohn, der Beschäftigungszeit im jeweiligen Meldemonat, der Anzahl der Beschäftigungstage, gewährten Urlaubstagen, Ausfallzeiten und dem Ausscheiden des Arbeitnehmers. Die Urlaubskasse führt für jeden Arbeitnehmer ein individuelles Konto und stellt dem Arbeitgeber nach Abschluss des Kalenderjahres einen Kontoauszug zur Verfügung, der unter anderem die gewährten Urlaubstage und Urlaubsvergütungen enthält.

Wir vertreten seit Jahren Arbeitgeber gegen die häufig unberechtigten Forderungen SOKA Bau anwaltlich. Wenn Sie Fragen zu dem Thema SOKA Bau haben rufen Sie uns gerne unverbindlich in einer unserer Kanzleien an.


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