Solarworld AG: Richter sagt Verhandlung ab – Solarworld AG besteht auf weiteren Anhörungstermin

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Der für den 23. Juni 2016 angesetzte Anhörungstermin im Millionen-Prozess um die deutsche Solarworld AG wurde durch den Richter abgesagt. Es besteht immer noch Grund zur Sorge, sowohl für die Solarworld AG, als auch ihre Anleger. Bislang steht noch keine Entscheidung im Raum. Seit dem 9. Juni befindet sich der Solarstromtechnologiekonzern im Verfahren mit dem Siliziumherstellers Hemlock. Das Unternehmen verklagte Solarworld auf 750 Mio. Dollar Schadensersatz, da das Unternehmen die 2005 abgeschlossenen Lieferverträge nicht eingehalten hätte.

Die 1998 gegründete Solarworld AG ist ein international agierendes Unternehmen aus Bonn, das auf Solarstromtechnologien konzentriert ist. Die Überkapazität auf dem internationalen Markt sowie der Preisverfall sorgten für Miese, sodass Anleger 2012 weitere Investitionen zur Rettung des Unternehmens tätigten. Die Aktionäre konnten durch einen Kapitalverzicht das Unternehmen vor dem Untergang retten. Allerdings könnte die Forderung in Millionenhöhe von Hemlock fatale Folgen für den Konzern bedeuten, möglicherweise sogar zur Bestandsgefährdung führen. Die Kapitalhöhe könnte den Betrag kaum decken. Selbst eine außergerichtliche Einigung könnte für finanzielle Schwierigkeiten sorgen.

Möglichkeiten für Betroffene aus Prospekthaftung und Vermittlerhaftung

Anleger sollten zeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Ansprüche auf Schadensersatz können insbesondere im Zuge der Prospekt- und Vermittlerhaftung in Betracht kommen.

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